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kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] �

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

Listenarchiv

Re: [Kommunalpolitik] �


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Ludwig <arne.ludwig AT piraten-nds.de>
  • To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] �
  • Date: Mon, 31 Oct 2011 02:19:44 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

(Ralf ist übrigens auch aus Niedersachsen...)

> Mit Grundmandat ist sicher gemeint, dass man als Mandatsträger sich
> überall reinsetzen und zuhören kann.

Das gibt es auch, aber das ist nicht das Grundmandat, wenn man Wikipedia
und der google Suche trauen darf. Der Begriff Grundmandat taucht im NKomVG
selbst nicht auf, aber das Stichwortverzeichnis meiner Gesetzesausgabe
verweist auf den Absatz mit den beratenden Mitgliedern. Auch die google
Suche findet einen entsprechenden Abschnitt in der NGO (die bis zum
01.11.2011 als Vorläufer des NKomVG galt).

Laut wikipedia bedeutet Grundmandat zumindest in Niedersachsen ein Rede-
und Antragsrecht in Fachausschüssen, wobei es sein könnte, dass jeder
Abgeordnete das Antragsrecht hat, und mit einem Antrag auch die Beratung
(also Rede) erlaubt wird, aber kein allgemeines Rederecht gilt. In normalen
Ausschüssen kann allerdings nach § 72 Abs. 2 Satz 3 NKomVG jedem
Abgeordneten auch das Wort erteilt werden, aber mir ist nicht ganz klar,
ob das auch im Hauptausschuss gilt.

Die Zuhörer im VA sind in § 78 Abs. 2 Satz 2 geregelt. Die dürfen aber
nicht sprechen oder Anträge stellen, sondern nur zuhören.

Ich fürchte, ich muss mir doch mal einen Kommentar besorgen. Der
Gesetzestext ist einfach unklar.

Arne


> Da ich das NKomVG nicht kenne und wir hier in Brandenburg diese
> beratenden Mitglieder nicht kennen:
> - Die beratenden haben permanentes Rederecht, sind aber nicht
> stimmberechtigt?
> - Sind sie auch antragsberechtigt?
>
> Gruß
> Jens








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