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kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] Neue GO

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

Listenarchiv

Re: [Kommunalpolitik] Neue GO


Chronologisch Thread 
  • From: Arne Ludwig <arne.ludwig AT piraten-nds.de>
  • To: kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] Neue GO
  • Date: Fri, 14 Oct 2011 13:18:08 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Boah.

> bei uns haben diese Kungelsitzungen auch interfraktionell statt
> gefunden. Als Einzelmandatsträger kann ich am Bildungsprozess der GO -
> über die ich am 1.11. abstimmen muss - also gar nicht teilnehmen.

Wir (jeweils der Einzelabgeordnete der Linken und der Piraten) haben
solange auf den Bürgermeister eingeredet, bis der die anderen
Fraktionsvorsitzenden gefragt hat, ob wir dabei sein dürfen. Die haben
dann zugestimmt. Ich hatte schon ein Schild vorbereitet "Wir müssen
draussen bleiben" und mit der Lokalpresse Kontakt aufgenommen.

> Bisher musste in Osnabrück für das Anhören der Meinung eines
> Außenstehenden eine Zweidrittel-Mehrheit erreicht werden.

Wat? Das freie Rederecht der Aussenstehenden (während der
Einwohnerfragestunde!! jeweils 30min am Anfang und Ende der Sitzung) ist
bei uns schon seit 20 Jahren sowohl im Stadtrat, als auch im Ortsrat Usus.

Im Verlaufe jeder öffentlichen Ratssitzung findet eine öffentliche
Fragestunde statt, die
während einer Sitzungsunterbrechung oder im Anschluß an die Sitzung
durchgeführt
wird. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten. Die oder der Ratsvorsitzende
bestimmt den
Beginn der Fragestunde, es sei denn, dass der Rat anders beschließt. Die
Fragestunde
wird von der oder dem Ratsvorsitzenden geleitet.
(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat das Recht, Fragen zu
Beratungsgegenständen
der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt zu stellen. Die
Fragestellerin
oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf
den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen. Das Fragerecht
steht
nur außerhalb des Rates stehenden Einwohnerinnen und Einwohnern zu. Die oder
der
Ratsvorsitzende darf Fragen zurückweisen. Dieses erfolgt insbesondere dann,
wenn sie
persönliche Angriffe oder Beleidigungen enthalten oder es sich lediglich um
die Darlegung
allgemeiner Standpunkte oder Meinungsäußerungen handelt.
(3) Die oder der Ratsvorsitzende nimmt die Fragen entgegen. Sie werden vom
Bürgermeister
oder anderen Ratsmitgliedern beantworten. Eine Diskussion findet nicht statt.
(4) Fragen können jederzeit auch schriftlich an den Rat gestellt werden.
Diese werden
spätestens zu Beginn der nächsten Fragestunde beantwortet.
(5) Die Einwohnerfragestunde wird nicht protokolliert.

> Des weiteren war eine Redezeit-Begrenzung für 2er-Gruppen auf 6 Minuten
> geplant, während eine 2er Fraktion 10 Minuten zugebilligt werden
> sollten. Dies wurde nach dem Einwand der kleineren Parteien auf 3
> Minuten pro Person geändert.

Ist bei uns ganz demokratisch geregelt. Keine Sonderwürste für grosse
Fraktionen.

Die Redezeit beträgt maximal 5 Minuten. Für die Begründung eines
schriftlichen Antrages
sind 10 Minuten zu gewähren. Die oder der Ratsvorsitzende kann die Redezeit
verlängern.
Die Redezeitbeschränkung gilt nicht für den Bürgermeister und die weiteren
Beamtinnen
oder Beamten auf Zeit.
(2) Bis zur Abstimmung kann jedes Ratsmitglied eine kurze persönliche
Erklärung zur Richtigstellung
und Zurückweisung von Angriffen, die während der Aussprache gegen seine
Person gerichtet wurden, abgeben oder eigene Ausführungen berichtigen.


> Nur mal so als Beispiel...

Leben wir hier im Schlaraffenland? ;-)

Grüsse,

Arne







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