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kommunalpolitik - Re: [Kommunalpolitik] Leitlinien für unsere Ratsarbeit

kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: KoPo-Koordination

Listenarchiv

Re: [Kommunalpolitik] Leitlinien für unsere Ratsarbeit


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas Rohrmann" <andreas AT rohrmann.com>
  • To: Kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kommunalpolitik] Leitlinien für unsere Ratsarbeit
  • Date: Tue, 13 Sep 2011 16:15:57 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/kommunalpolitik>
  • List-id: KoPo-Koordination <kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Nils.

Jetzt wäre es ja mal interessant, was den neuen piratigen Ratsherren so
als "nicht öffentlich" präsentiert wird.

Ich würde dafür wetten, dass da wesentlich mehr nicht öffentlich ist. Wenn
ich bei mir vor Ort schaue, ist ein großer Teil der Sitzungen nicht
öffentlich. So viel Liegenschaften und Personalkram kann das nicht sein!


Greetz Andreas70


Am Di, 13.09.2011, 13:58 schrieb Niels-Arne Münck:
> Guten Tag.
> Hab mal ein bisschen gesucht...
> Was die öffentlichkeit bzw nichtöffentlichkeit angeht sind die regeln
überall anders. Werden scheinbar durch die Geschäfstordnungen der
jeweiligen Räte geregelt und die Gemeindeordnung der jeweiligen Länder.
>
> Das Bezieht sich wohl haupotsächlich darauf , wer mit der
> nichtöffentlichkeit gemeint ist und wer sie beantragen darf und so weiter.
>
> Hier mal ein Link in bzug auf NRW
>
> http://www.anwalt-und-kommunalrecht.de/2009/06/16/offentlichkeit-von-gemeinderats-stadtratssitzungen-ausnahmen/*
>
> *so wie ich das verstanden habe sind es hauptsächlich Liegenschaften
betreffende Dinge, die nichtöffentlich sind.
>
> Stichwort: Vermeidung von Grundstückspekulation...
>
> Weiteres Beispiel für typische nichtöffentliche Dinge sind z.B.
> Personalentscheidungen wie z.B. die Chefs städtischer Unternehmen oder so.
>
> Im Gesetz hört sich dann so an:
> § 30 GO NRW
> "(1) Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene hat,
auch nach Beendigung seiner Tätigkeit, über die ihm dabei bekannt
gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach
erforderlich, besonders vorgeschrieben, vom Rat beschlossen oder vom
Bürgermeister angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren. Ihrer Natur
nach geheim sind insbesondere Angelegenheiten, deren Mitteilung an
andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen
zuwiderlaufen würde.**Er darf die Kenntnis vertraulicher Angelegenheiten
nicht unbefugt verwerten."
>
>
> So. Vlt findet ihr ja auch noch ein paar Beispiele...
>
> Grüße, Niels






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