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hamm - Re: [Hamm] [AK-Kommunalpolitik] Glasverbot, Gesetzesinitiative

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Hamm] [AK-Kommunalpolitik] Glasverbot, Gesetzesinitiative


Chronologisch Thread 
  • From: Wolfgang Konieczny <konnygv AT t-online.de>
  • To: nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de, dirk.schatz AT landtag.nrw.de, ritterhoff AT flaig-ritterhoff.de, hamm AT lists.piratenpartei.de, teilerdoehrden AT gmail.com
  • Subject: Re: [Hamm] [AK-Kommunalpolitik] Glasverbot, Gesetzesinitiative
  • Date: Fri, 17 Aug 2012 14:25:10 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piraten Grevenbroich

auch ahoi

hier nochmal der orginal link zum Glasverbot, das neue wird wohl gerade vorbereitet,
http://www.grevenbroich.de/C1257138004C8B93/files/Rathauszeitung13-2010_160610.pdf/$file/Rathauszeitung13-2010_160610.pdf

du hast etwas über statitsiken geschrieben, hast da irgendwelche quellen.
meine anfrage bei der örtlichen Polizeibehörde ergab.:

"Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.08.2012.
Leider sind wir nicht in der Lage, Ihre Anfrage zu beantworten.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik gibt es keine Möglichkeit „Straftaten, die in Verbindung mit Glas zu sehen sind“ zu recherchieren. 

„Unfälle mit Menschen, die in Verbindung mit Glas zu sehen sind“ verlaufen überwiegend ohne Polizeiliche Beteiligung. Verletzte Personen werden in der Regel vom Rettungsdienst vor Ort versorgt oder zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert."

es stehen noch die anfrage bei den Rettungsdiensten und bei der Stadt aus.

grüsse
wolfgang aka Lievendahl



Am 17.08.2012 13:30, schrieb Clay:
Ahoi Andreas,

ich benutze mal jetzt meine eigentliche Mailinglisten- Emailadresse, weil ich sonst jedesmal frei geschaltet werden muss.

Die von dir beschriebene Argumentation der Stadt Grevenbroich deckt sich auffällig stark mit derjenigen der Stadt Hamm. Kann man das ständige Glasverbot in Grevenbroich irgendwo einsehen?


Zur Klarstellung: Ich halte lediglich eine gesetzliche Regelung Großveranstaltungen betreffend für legitim. Und selbst hier gibt es Gegenargumente. 

So argumentierte vorgestern jemand, dass auch bei Großveranstaltungen nicht sicher ist, dass tatsächlich Menschen zu Schaden kommen. Und auch diese verletzten Menschen seien selbstbestimmt und hätten ein natürliches Lebensrisiko, was jeder von uns trägt. Und jemand, der betrunken auf eine Großveranstaltung geht, erhöht dieses Lebensrisiko natürlich und könnte damit selbst Schuld sein. Man könnte also sagen, dass man auf Grund unserer Selbstbestimmtheit lieber die Finger von solch einer gesetzlichen Regelung lassen sollte. Ich muss auch sagen, dass ich mich selbst noch nie auf einer Großveranstaltung mit Glas verletzt habe.


Dagegen kann man jedoch einwenden, dass wenn auf gewissen Großveranstaltungen, eine aussagekräftige Anzahl von Menschen (was noch definiert werden müsste) zu Schaden kommt, man versuchen sollte die Schäden gering zu halten. 
Denn die Menschen trinken nun mal Alkohol und wollen feiern. 
Und das ist auch richtig so, jedenfalls das Feiern ;). Und im Nachhinein zu sagen, dass sie selbst Schuld seien, finde ich persönlich für nicht richtig, wenn bekannt ist, dass auf dieser Großveranstaltung eine beträchtliche Anzahl von Menschen durch Glas verletzt wird, man also statistisch weiß, dass jemand innerhalb der paar Stunden, zu denen die Veranstaltung statt findet, zu Schaden kommen wird. 
Hier ist man nun schon nah an einer abstrakten Gefahr, was eine rechtliche Regelung unter Umständen obsolet machen könnte. Jedoch besteht ganz offensichtlich eine Rechtsunsicherheit an diesem Punkt, da auch die Gerichte sich bei der Einordnung nicht ganz einig sind, siehe Beschluss der Beschwerdeinstanz OVG Münster zum Kölner Karneval 
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html 

Die Hammer Piraten und ich finden, dass man in solchen Fällen den Städten die Möglichkeit eröffnen sollte, zeitlich auf die Veranstaltungen begrenzte Glasverbote zu erlassen. 

Der Verweis auf das Hamburger Glasverbotsgesetz erfolgte nur, um zu zeigen, wie so etwas grundsätzlich aussehen könnte. Er sollte nicht nahe legen eine gesetzliche Regelung für ein ständiges Glasverbot zu schaffen.



Viele Grüße




On Thu, 16 Aug 2012 11:03:45 +0200
"infosocke AT piratenpartei-nrw.de" <infosocke AT piratenpartei-nrw.de> wrote:

Hallo zusammen,

sa Grevenbroich als Beispiel thematisiert wird, schildere ich mal die 
dortige Situation:
In Grevenbroich haben wir bereits seit 2010 ein Glasverbot.

Das wird hier dazu missbraucht, um Jugendliche von den letzten Plätzen 
fern zu halten, die nicht gastronomisch bewirtschaftet werden und sie 
sich deshalb dort aufhalten dürfen. Außerdem dient es dazu, ärmere 
Menschen und Obdachlose immer weiter aus der Öffentlichkeit zu 
vertreiben, die sich an den Plätzen aufhalten, an denen Verbote 
ausgesprochen wurden.

In Grevenbroich haben wir nämlich das "Problem", dass sich laut Zeitung 
und eigener Beobachtung bei gutem Wetter "bis zu" 60 Menschen im 
__Stadtpark__ aufhalten. Das ist von der Stadt scheinbar nicht gewollt. 
"Ärgerlicherweise" benehmen die sich aber so, dass man sie legal nicht 
anhand anderer Gesetze z. B. mit Platzverbot vertreiben kann, weil sie 
gegen keine Gesetze verstoßen, sondern sich einfach nur treffen wollen 
und nicht die Möglichkeit haben dies gut woanders zu tun. Deshalb musste 
wohl das Glasverbot her.

Diese hier vorhandenen Verbote sind hier nach objektiven Kriterien total 
schwachsinnig, beispielsweise wäre es hier dem Glasverbot zufolge 
verboten sein Gurkenglas oder seine Parfümflasche vom Einkauf mit nach 
Hause zu nehmen oder mit seiner Flasche ClubMate vom im Bahnhof-Parkhaus 
geparkten Auto zum Bahnhof zu gehen, um mit dem Zug zur Arbeit fahren zu 
können.

Der Zuständige der Stadt relativierte das Verbot dann auch noch, indem 
er meinte, das Gesetz würde eh nur geringstmöglich/nur bei bestimmten 
Personen angewandt werden. Damit meint er offensichtlich, dass die Stadt 
oder zumindest er beabsichtigt, Gesetze völlig willkürlich anzuwenden, 
nämlich wenn ihm Alter, Geschlecht, Herkunft, finanzieller Status oder 
was auch immer nicht passt. Jugendliche vertreiben, Oma darf bleiben.

Da ich mich auch in der Veranstaltungsorganisation auskenne weiß ich, 
dass solche Glasverbote vor allem von den kommerziellen Veranstaltern 
gewollt sind, damit die Bürger sich nicht selbst versorgen dürfen, 
sondern möglichst alles von ihnen kaufen müssen. Eine Glasflasche des 
Bürgers ist böse, eine Glasflasche der Firma ist gut?
Dies zeigt sich unter anderem darin, dass diese Firmen durchaus 
Glasflaschen verkaufen oder in Gläsern ausschenken, dafür werden diesen 
Genehmigungen erteilt.
Der Supermarkt hat laut Verkäuferin dagegen keine Ausnahmegenehmigung, 
aber eine Absprache mit den Ordnungsleuten, die sich blind stellen. 
Zumindest, wenn dort die Herren ihre Schnapspullen mit dem Auto ins 
Amtsbüro schaffen und das kein Jugendlicher ist, der mit seiner 
Mateflasche im Park sitzen will.

Bei einem Glasverbot liegen die Probleme woanders, nicht beim Glas.

Ich bin gespannt, wie sicher die Menschheit auf einer Veranstaltung ist, 
auf denen ihnen die Brillengläser weggenommen werden.

Beste Grüße
Andreas

Am 15.08.2012 17:11, schrieb Martin Kesztyüs:
Ahoi Dirk, ahoi Nico,

wie ich euch gegenüber ja schon erwähnte, könnte eine Gesetzesinitiative zu Glasverboten bei Großveranstaltungen angebracht sein.
Wir in Hamm haben darüber auf dem letzten Stammtisch gesprochen, und ich habe den Auftrag bekommen das bei euch anzuregen.

Auch im AK-Kommunalpolitik-NRW ist das Thema Glasverbot inzwischen aufgekommen, da nicht nur Hamm in NRW solch ein Glasverbot eingeführt hat. In Grevenbroich ist mit Datum von heute ebefalls ein Glasverbot eingeführt worden:
On Wed, 15 Aug 2012 12:24:57 +0200
Wolfgang Konieczny <konnygv AT t-online.de> wrote:
http://www1.wi-paper.de/book/read/id/00008C99F622CE40
seite 8 findet man das Komplette Verbot auf 3 Jahre ausgelegt.
Auch in Bochum findet eine Diskussion zu einem Glasverbot statt, dort bei Fussballspielen: http://piratenbochum.de/2012/08/07/resumee-der-podiumsdiskussion/



Folgende Problematik liegt vor:

Das OVG Münster hat in seinem Beschluss vom 9.11.2010
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html
dargelegt, dass auf Grundlage des Ordnungs- oder Polizeirechts nur Glasverbote erlaubt sind, bei Veranstaltungen, die "vergleichbar mit dem Kölner Karneval" sind.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Kölner Karneval wird sich aber bei den wenigsten Großveranstaltungen ergeben.

Es scheint dennoch eine Notwendigkeit zu bestehen, Glas von Großveranstaltungen fern zu halten, da einige Menschen auf Grund der Scherben zu Schaden kommen. Dies ist ganz unabhängig von einer konkreten Gefahr.

Wir in Hamm halten daher ein Parlamentsgesetz auf Landesebene für Großveranstaltungen, denn das wäre hier nötig, für sinnvoll. Habt Ihr Interesse dieses Thema auf eure Agenda zu nehmen? Ich wäre bereit daran mitzuarbeiten.

Im Hamburg gibt es bereits solch ein parlamentarisches Glasflaschenverbotsgesetz vom 9.7.2009. (Hmb. GVBl. 222).
http://de.wikipedia.org/wiki/Glasflaschenverbotsgesetz
Daran könnte man sich orientieren.
Man müsste das Verbot dann auf Großveranstaltungen beschränken.

Außerdem müsste man wohl den Begriff einer "Großveranstaltung" definieren.


Kürzlich ist ein Urteil des VGH Mannheim ebenfalls ein Glasverbot betreffend veröffentlicht worden. Dort wird auch die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung genannt:
http://www.flaig-ritterhoff.de/vgh-mannheim-zum-konstanzer-glasverbot-urteil-nebst-begruendung-eingegangen/
S.9 des Urteils, soweit ich mich recht entsinne.

Auf
http://tippser.livejournal.com/1740.html
http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/Unterlagen.html
sind weitere Informationen zum Glasverbot zu finden bzw. verlinkt.


Viele Grüße

Martin Kesztyüs

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