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hamm - Re: [Hamm] [AK-Kommunalpolitik] Glasverbot, Gesetzesinitiative

hamm AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Hamm (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Hamm] [AK-Kommunalpolitik] Glasverbot, Gesetzesinitiative


Chronologisch Thread 
  • From: "K. J." <jopiku AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste des AK Kommunalpolitik NRW <nrw-ak-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: Martin Kesztyüs <martin.kesztyues AT piratenpartei-nrw.de>, dirk.schatz AT landtag.nrw.de, hamm AT lists.piratenpartei.de, teilerdoehrden AT gmail.com, AG Recht <ag-recht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Hamm] [AK-Kommunalpolitik] Glasverbot, Gesetzesinitiative
  • Date: Thu, 16 Aug 2012 11:09:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/private/hamm>
  • List-id: "Ortsgruppe Hamm \(Nordrhein-Westfalen\)" <hamm.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

@infosocke:
Du kannst dir ja mal unsere Eklärung der Klage gegen das Glasverbot in Hamm durchlesen. Wir sehen das ähnlich:
->  http://blog.piratenpartei-nrw.de/hamm/politik/erklarung-der-piratenpartei-hamm-zur-klage-gegen-das-glasverbot/ 

Gruß aus Hamm

Kai
(KuJo)

Am 16. August 2012 11:03 schrieb infosocke AT piratenpartei-nrw.de <infosocke AT piratenpartei-nrw.de>:
Hallo zusammen,

sa Grevenbroich als Beispiel thematisiert wird, schildere ich mal die dortige Situation:
In Grevenbroich haben wir bereits seit 2010 ein Glasverbot.

Das wird hier dazu missbraucht, um Jugendliche von den letzten Plätzen fern zu halten, die nicht gastronomisch bewirtschaftet werden und sie sich deshalb dort aufhalten dürfen. Außerdem dient es dazu, ärmere Menschen und Obdachlose immer weiter aus der Öffentlichkeit zu vertreiben, die sich an den Plätzen aufhalten, an denen Verbote ausgesprochen wurden.

In Grevenbroich haben wir nämlich das "Problem", dass sich laut Zeitung und eigener Beobachtung bei gutem Wetter "bis zu" 60 Menschen im __Stadtpark__ aufhalten. Das ist von der Stadt scheinbar nicht gewollt. "Ärgerlicherweise" benehmen die sich aber so, dass man sie legal nicht anhand anderer Gesetze z. B. mit Platzverbot vertreiben kann, weil sie gegen keine Gesetze verstoßen, sondern sich einfach nur treffen wollen und nicht die Möglichkeit haben dies gut woanders zu tun. Deshalb musste wohl das Glasverbot her.

Diese hier vorhandenen Verbote sind hier nach objektiven Kriterien total schwachsinnig, beispielsweise wäre es hier dem Glasverbot zufolge verboten sein Gurkenglas oder seine Parfümflasche vom Einkauf mit nach Hause zu nehmen oder mit seiner Flasche ClubMate vom im Bahnhof-Parkhaus geparkten Auto zum Bahnhof zu gehen, um mit dem Zug zur Arbeit fahren zu können.

Der Zuständige der Stadt relativierte das Verbot dann auch noch, indem er meinte, das Gesetz würde eh nur geringstmöglich/nur bei bestimmten Personen angewandt werden. Damit meint er offensichtlich, dass die Stadt oder zumindest er beabsichtigt, Gesetze völlig willkürlich anzuwenden, nämlich wenn ihm Alter, Geschlecht, Herkunft, finanzieller Status oder was auch immer nicht passt. Jugendliche vertreiben, Oma darf bleiben.

Da ich mich auch in der Veranstaltungsorganisation auskenne weiß ich, dass solche Glasverbote vor allem von den kommerziellen Veranstaltern gewollt sind, damit die Bürger sich nicht selbst versorgen dürfen, sondern möglichst alles von ihnen kaufen müssen. Eine Glasflasche des Bürgers ist böse, eine Glasflasche der Firma ist gut?
Dies zeigt sich unter anderem darin, dass diese Firmen durchaus Glasflaschen verkaufen oder in Gläsern ausschenken, dafür werden diesen Genehmigungen erteilt.
Der Supermarkt hat laut Verkäuferin dagegen keine Ausnahmegenehmigung, aber eine Absprache mit den Ordnungsleuten, die sich blind stellen. Zumindest, wenn dort die Herren ihre Schnapspullen mit dem Auto ins Amtsbüro schaffen und das kein Jugendlicher ist, der mit seiner Mateflasche im Park sitzen will.

Bei einem Glasverbot liegen die Probleme woanders, nicht beim Glas.

Ich bin gespannt, wie sicher die Menschheit auf einer Veranstaltung ist, auf denen ihnen die Brillengläser weggenommen werden.

Beste Grüße
Andreas

Am 15.08.2012 17:11, schrieb Martin Kesztyüs:

Ahoi Dirk, ahoi Nico,

wie ich euch gegenüber ja schon erwähnte, könnte eine Gesetzesinitiative zu Glasverboten bei Großveranstaltungen angebracht sein.
Wir in Hamm haben darüber auf dem letzten Stammtisch gesprochen, und ich habe den Auftrag bekommen das bei euch anzuregen.

Auch im AK-Kommunalpolitik-NRW ist das Thema Glasverbot inzwischen aufgekommen, da nicht nur Hamm in NRW solch ein Glasverbot eingeführt hat. In Grevenbroich ist mit Datum von heute ebefalls ein Glasverbot eingeführt worden:
On Wed, 15 Aug 2012 12:24:57 +0200
Wolfgang Konieczny <konnygv AT t-online.de> wrote:
http://www1.wi-paper.de/book/read/id/00008C99F622CE40
seite 8 findet man das Komplette Verbot auf 3 Jahre ausgelegt.
Auch in Bochum findet eine Diskussion zu einem Glasverbot statt, dort bei Fussballspielen: http://piratenbochum.de/2012/08/07/resumee-der-podiumsdiskussion/



Folgende Problematik liegt vor:

Das OVG Münster hat in seinem Beschluss vom 9.11.2010
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2010/5_B_1475_10beschluss20101109.html
dargelegt, dass auf Grundlage des Ordnungs- oder Polizeirechts nur Glasverbote erlaubt sind, bei Veranstaltungen, die "vergleichbar mit dem Kölner Karneval" sind.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Kölner Karneval wird sich aber bei den wenigsten Großveranstaltungen ergeben.

Es scheint dennoch eine Notwendigkeit zu bestehen, Glas von Großveranstaltungen fern zu halten, da einige Menschen auf Grund der Scherben zu Schaden kommen. Dies ist ganz unabhängig von einer konkreten Gefahr.

Wir in Hamm halten daher ein Parlamentsgesetz auf Landesebene für Großveranstaltungen, denn das wäre hier nötig, für sinnvoll. Habt Ihr Interesse dieses Thema auf eure Agenda zu nehmen? Ich wäre bereit daran mitzuarbeiten.

Im Hamburg gibt es bereits solch ein parlamentarisches Glasflaschenverbotsgesetz vom 9.7.2009. (Hmb. GVBl. 222).
http://de.wikipedia.org/wiki/Glasflaschenverbotsgesetz
Daran könnte man sich orientieren.
Man müsste das Verbot dann auf Großveranstaltungen beschränken.

Außerdem müsste man wohl den Begriff einer "Großveranstaltung" definieren.


Kürzlich ist ein Urteil des VGH Mannheim ebenfalls ein Glasverbot betreffend veröffentlicht worden. Dort wird auch die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung genannt:
http://www.flaig-ritterhoff.de/vgh-mannheim-zum-konstanzer-glasverbot-urteil-nebst-begruendung-eingegangen/
S.9 des Urteils, soweit ich mich recht entsinne.

Auf
http://tippser.livejournal.com/1740.html
http://www.magkeszt.bplaced.net/Glasverbot/Unterlagen/Unterlagen.html
sind weitere Informationen zum Glasverbot zu finden bzw. verlinkt.


Viele Grüße

Martin Kesztyüs

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