brb-dos AT lists.piratenpartei.de
Betreff: ML der DOS-Piraten
Listenarchiv
- From: <kai-ham AT online.de>
- To: <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [BRB-DOS] BRB-DOS Nachrichtensammlung, Band 11, Eintrag 18
- Date: Wed, 18 Jul 2012 14:40:29 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
- List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>
Ahoi,
wollte ja nur darauf aufmerksam machen das es im Grunde nicht ausgeschlossen
ist jemanden auszuschließen, da ja ein Verstoß gegen die Satzung dazu führen
kann (Abschnitt A§6 ABS 1)ausgeschlossen zu werden.
Im Abschnitt B §5 Abs. 1 steht das zum 01.01. jedes Jahr der Beitrag fällig
ist. Ergo sollte ich diesem nicht nachkommen würde diese Möglichkeit
bestehen. Ich finde allerdings keine Passage in der in klarem Deutsch steht
das ein Mitglied nicht ausgeschlossen werden kann wenn er den Beitrag nicht
bezahlt.
Leider ist das wahrscheinlich eine Auslegungssache der Juristen.
Hier nochmal der originale Text:
(1)Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung
der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der
Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen:
(2) Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen
die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der
Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.
Was bedeutet schweren Schaden ?
So nehmen wir an ein Pirat bezahlt 1 Jahr keinen Beitrag. So laufen 48 Euro
auf. Das bedeutet für den RV DOS bei ca. 80 zahlenden Mitgliedern
(http://wiki.piratenbrandenburg.de/Mitglieder) 15 % der Monatlichen
Einnahmen fallen weg nur aus dem direkten Beitrag.
Ohne Parteienfinanzierung hinzuzufügen.
Ist das ein erheblicher Schaden?
Nun zum Schaden aus Deinem Beispiel:
Wenn 50 % 2 Jahre säumig sind, macht das bei ca.1000 angenommen Mitgliedern
in Brandenburg ca. 48 000 Euro
Somit fallen auch 48 000 Euro aus der Parteienfinanzierung weg. Da von einem
nicht erheblichen Schaden zu sprechen fällt mir persönlich schwer.
Was könnten die Piraten mit knappen 100 000 € unternehmen?
Allerdings möchte ich nochmal darauf hinweisen das mit einem Ausschluss ja
niemandem geholfen ist. Ich bin ebenso der Meinung das diese Leute eventuell
für die Partei Arbeiten und unsere Grundanliegen vertreten. Hiermit ist es
doch besser ein nichtzahlendes Mitglied akzeptieren und als Unterstützer und
Helfer in unserer Partei zu behalten als es auszuschließen und von unserer
Politik zu entfernen.
Die Piraten sprechen sich ja für Mitarbeit ohne Parteibuch aus. Vielleicht
sollte man den säumigen Mitgliedern diese Möglichkeit eröffnen?
So hast Du ja auch darauf hingewiesen das es möglich sein könnte das ein
Mitglied die 2 Jahre nachzahlt.
Das wünsche ich mir sehr für den LV.
Weiterhin unterstütze ich bedingungslos Dein Anliegen das Beleidigung kein
Weg sein kann!!!
LG und Ahoi
Kai Hamacher
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: brb-dos-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:brb-dos-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von
brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: Mittwoch, 18. Juli 2012 12:36
An: brb-dos AT lists.piratenpartei.de
Betreff: BRB-DOS Nachrichtensammlung, Band 11, Eintrag 18
Um E-Mails an die Liste BRB-DOS zu schicken, nutzen Sie bitte die Adresse
brb-dos AT lists.piratenpartei.de
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Subject/Betreff oder im Text an
brb-dos-request AT lists.piratenpartei.de
Sie können den Listenverwalter dieser Liste unter der Adresse
brb-dos-owner AT lists.piratenpartei.de
erreichen
Wenn Sie antworten, bitte editieren Sie die Subject/Betreff auf einen
sinnvollen Inhalt der spezifischer ist als "Re: Contents of BRB-DOS digest..."
Meldungen des Tages:
1. Re: Mitgliedsbeiträge (Michael Hensel)
2. Re: Mitgliedsbeiträge (Michael Hensel)
----------------------------------------------------------------------
Message: 1
Date: Wed, 18 Jul 2012 12:26:55 +0200
From: Michael Hensel <pirat AT keentech.de>
To: ML der DOS-Piraten <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
Cc: "<brb-dos AT lists.piratenpartei.de>"
<brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge
Message-ID: <52AC7D8A-B6D6-4ECA-B5E4-C316B481FD48 AT keentech.de>
Content-Type: text/plain; charset="utf-8"
Moin,
die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (siehe
Parteiengesetz). Du hast die Passage richtig in der Satzung zitiert:
das Nichtzahlen eines Mitgliedes stellt nach aktueller Satzung keinen Schaden
dieses Mitgliedes gegenüber der Partei dar. Paragraph 6 (1) -> da steht ein
UND was nicht übersehen werden sollte .. verstößt das Mitglied gegen Satzung
[...] UND fügt damit Schaden zu. Nach aktueller Lage - bei
Minderungsmöglichkeit - ist der Schaden eines einzelnen Mitgliedes mehr als
dürftig vorhanden (wenn überhaupt einer vorhanden ist). Und allein darum geht
es - das einzelne Mitglied.
Sicherlich ist es mehr als wünschenswert die Beiträge zu erhalten, aber ein
Rauswurf aktuell ist nicht möglich und kann - nach bisheriger
Rechtsauffassung - sehr leicht zurück geklagt werden.
Eine Nichtzahlung über - sagen wir mal 2 Jahre - mit anschließendem Wunsch
der Teilnahme inkl. Stimmrecht auf Parteitagen führt dazu, dass sämtlicher
säumiger Beitrag zu entrichten ist - ergo bei 2 Jahren bis zu 96€, wenn ich
den aktuellen Beitragssatz nehme (was natürlich für vor der Satzungsänderung
des Mitgliedsbeitrages auf Bundesebene mMn nicht so funktioniert - nur der
Einfachheit).
Ich sehe das hier nicht zwingend als Disput oder Diskurs, denn mir persönlich
ging es nur - wie nachzulesen im Thread - um die sehr suboptimalen Worte, wie
"Assis" und "raus mit dem Pack", was ich - wenn auch nicht betroffen - als
beleidigend gegenüber jene Mitglieder empfinde.
Zur Info: es wird - so mit bekannt - derzeit geprüft und ggf als
Änderungsantrag der Satzung geplant, Ausschluss für Nichtzahler
vorzubereiten. Inwiefern dies erfolgt oder nicht, kann ich nicht beurteilen
derzeit. Ansonsten steht es jedem frei, dementsprechend auf Bundesebene (LV
und weitere Gliederungen haben damit nix zu tun mMn) einen Antrag zur
Beschlussfindung auf dem BPT einzureichen ;)
Apropos: jeder Pirat ist abgehalten organisatorisch zu helfen - auf
Parteitagen, tägliche Hilfe in der Technik und Presse, Vorbereitungen,
Planungen usw. - hat nix mit Geld zu tun ;)
MfG,
Michael Hensel
______
mobiler Client
Am 18.07.2012 um 11:58 schrieb <kai-ham AT online.de>:
> Ahoi Michael, Ahoi Christoph
> Ich habe eure Diskussion zur Beitragszahlung gespannt verfolgt!
> Den Unmut von Christoph kann ich nachvollziehen, allerdings ist Die Art und
> Weise in der die Problematik angesprochen wurde nicht in Ordnung. Ich hoffe
> das es nur als Wachrüttler gemeint ist und die Beleidigung bleibt beim
> nächsten Wachrütteln weg bleiben.
> Somit habe ich mir „Die Satzung der Piratenpartei Deutschland“ angeschaut
> und sehe doch die Möglichkeit säumige Zahler auszuschließen und glaube das
> diese es hergibt.
> § 4 – Rechte und Pflichten der Piraten
> (1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und
> der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland
> zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der
> Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.
> § 6 – Ordnungsmaßnahmen
>
> (1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung
> der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der
> Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis,
> Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu
> bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss
> dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren.
> Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu
> überstellen.
>
> § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
> (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01.
> eines jeden Jahres fällig.
>
>
> Ob das politisch so gewollt ist, weil eine kleine aufstrebende Partei mit
> dem Ausschluss von (50%)Mitgliedern ja auch ein wahrscheinliches
> Wählerpotenzial verlieren würde, ist eine andere Frage.
> Ich glaube auch wie andere Autoren das diese Diskussion nicht zielführend
> ist. Vieleicht ist es ja möglich einen Zusatz in die Landessatzung
> einzubringen die diese Problematik besser behandelt?
> Den das Argument das es bedürftige Mitglieder gibt, die nicht Zahlen können
> sticht leider ins Leere, weil es den jeweiligen Gliederungen überlassen
> wird ob Beitragsminderung gewährt wird.
> So muss/sollte diese aber beantragt werden!? Dann erscheint man nicht als
> säumiger Schuldner in der Statistik .
> § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
>
> (5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für
> das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts
> Gegenteiliges regelt.
>
> Zu letzt hoffe ich auf eine einvernehmliches Ende.
> Piratische Grüße und Ahoi
> Kai Hamacher
>
>
> --
> BRB-DOS mailing list
> BRB-DOS AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/brb-dos
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------------------------------
Message: 2
Date: Wed, 18 Jul 2012 12:33:20 +0200
From: Michael Hensel <pirat AT keentech.de>
To: ML der DOS-Piraten <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
Cc: ML der DOS-Piraten <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
Subject: Re: [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge
Message-ID: <B7D59888-73CE-4316-B40D-A9658F4792F3 AT keentech.de>
Content-Type: text/plain; charset="utf-8"
Tippfehler bitte dem Smartphone huldigen ... angehalten/abgehalten usw ...
bin gerade unterwegs ;)
MfG,
Michael Hensel
______
mobiler Client
Am 18.07.2012 um 12:26 schrieb Michael Hensel <pirat AT keentech.de>:
> Moin,
>
> die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (siehe
> Parteiengesetz). Du hast die Passage richtig in der Satzung zitiert:
>
> das Nichtzahlen eines Mitgliedes stellt nach aktueller Satzung keinen
> Schaden dieses Mitgliedes gegenüber der Partei dar. Paragraph 6 (1) -> da
> steht ein UND was nicht übersehen werden sollte .. verstößt das Mitglied
> gegen Satzung [...] UND fügt damit Schaden zu. Nach aktueller Lage - bei
> Minderungsmöglichkeit - ist der Schaden eines einzelnen Mitgliedes mehr als
> dürftig vorhanden (wenn überhaupt einer vorhanden ist). Und allein darum
> geht es - das einzelne Mitglied.
>
> Sicherlich ist es mehr als wünschenswert die Beiträge zu erhalten, aber ein
> Rauswurf aktuell ist nicht möglich und kann - nach bisheriger
> Rechtsauffassung - sehr leicht zurück geklagt werden.
>
> Eine Nichtzahlung über - sagen wir mal 2 Jahre - mit anschließendem Wunsch
> der Teilnahme inkl. Stimmrecht auf Parteitagen führt dazu, dass sämtlicher
> säumiger Beitrag zu entrichten ist - ergo bei 2 Jahren bis zu 96€, wenn ich
> den aktuellen Beitragssatz nehme (was natürlich für vor der
> Satzungsänderung des Mitgliedsbeitrages auf Bundesebene mMn nicht so
> funktioniert - nur der Einfachheit).
>
> Ich sehe das hier nicht zwingend als Disput oder Diskurs, denn mir
> persönlich ging es nur - wie nachzulesen im Thread - um die sehr
> suboptimalen Worte, wie "Assis" und "raus mit dem Pack", was ich - wenn
> auch nicht betroffen - als beleidigend gegenüber jene Mitglieder empfinde.
>
> Zur Info: es wird - so mit bekannt - derzeit geprüft und ggf als
> Änderungsantrag der Satzung geplant, Ausschluss für Nichtzahler
> vorzubereiten. Inwiefern dies erfolgt oder nicht, kann ich nicht
> beurteilen derzeit. Ansonsten steht es jedem frei, dementsprechend auf
> Bundesebene (LV und weitere Gliederungen haben damit nix zu tun mMn)
> einen Antrag zur Beschlussfindung auf dem BPT einzureichen ;)
>
> Apropos: jeder Pirat ist abgehalten organisatorisch zu helfen - auf
> Parteitagen, tägliche Hilfe in der Technik und Presse, Vorbereitungen,
> Planungen usw. - hat nix mit Geld zu tun ;)
>
> MfG,
> Michael Hensel
> ______
> mobiler Client
>
> Am 18.07.2012 um 11:58 schrieb <kai-ham AT online.de>:
>
>> Ahoi Michael, Ahoi Christoph
>> Ich habe eure Diskussion zur Beitragszahlung gespannt verfolgt!
>> Den Unmut von Christoph kann ich nachvollziehen, allerdings ist Die Art
>> und Weise in der die Problematik angesprochen wurde nicht in Ordnung. Ich
>> hoffe das es nur als Wachrüttler gemeint ist und die Beleidigung bleibt
>> beim nächsten Wachrütteln weg bleiben.
>> Somit habe ich mir „Die Satzung der Piratenpartei Deutschland“ angeschaut
>> und sehe doch die Möglichkeit säumige Zahler auszuschließen und glaube das
>> diese es hergibt.
>> § 4 – Rechte und Pflichten der Piraten
>> (1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung
>> und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei
>> Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen
>> Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.
>> § 6 – Ordnungsmaßnahmen
>>
>> (1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder
>> Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so
>> kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung,
>> Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein
>> Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der
>> Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine
>> Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter
>> Angabe von Gründen zu überstellen.
>>
>> § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
>> (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am
>> 01.01. eines jeden Jahres fällig.
>>
>>
>> Ob das politisch so gewollt ist, weil eine kleine aufstrebende Partei mit
>> dem Ausschluss von (50%)Mitgliedern ja auch ein wahrscheinliches
>> Wählerpotenzial verlieren würde, ist eine andere Frage.
>> Ich glaube auch wie andere Autoren das diese Diskussion nicht zielführend
>> ist. Vieleicht ist es ja möglich einen Zusatz in die Landessatzung
>> einzubringen die diese Problematik besser behandelt?
>> Den das Argument das es bedürftige Mitglieder gibt, die nicht Zahlen
>> können sticht leider ins Leere, weil es den jeweiligen Gliederungen
>> überlassen wird ob Beitragsminderung gewährt wird.
>> So muss/sollte diese aber beantragt werden!? Dann erscheint man nicht als
>> säumiger Schuldner in der Statistik .
>> § 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
>>
>> (5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für
>> das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts
>> Gegenteiliges regelt.
>>
>> Zu letzt hoffe ich auf eine einvernehmliches Ende.
>> Piratische Grüße und Ahoi
>> Kai Hamacher
>>
>>
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- Re: [BRB-DOS] BRB-DOS Nachrichtensammlung, Band 11, Eintrag 18, ceterum-censeo, 19.07.2012
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