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brb-dos - Re: [BRB-DOS] BRB-DOS Nachrichtensammlung, Band 11, Eintrag 18

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

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Re: [BRB-DOS] BRB-DOS Nachrichtensammlung, Band 11, Eintrag 18


Chronologisch Thread 
  • From: ceterum-censeo <mail AT ceterum-censeo.info>
  • To: brb-dos AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [BRB-DOS] BRB-DOS Nachrichtensammlung, Band 11, Eintrag 18
  • Date: Thu, 19 Jul 2012 20:52:17 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
  • List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>



Am 18.07.2012 20:58, schrieb Jens Knoblich:
Was bedeutet schweren Schaden ?

Wichtig:
VORSÄTZLICH gegen die Satzung/ ERHEBLICH gegen die Grundsätze... verstößt UND
ihr damit schweren Schaden zufügt.

Ich wage mal zu behaupten, dass der Vorsatz schwer zu konstruieren ist
Vorsatz ist das Wissen um den zu verwirklichen Tatbestand und der Wille, ihn zu verwirklichen. Also WISSEN und WOLLEN, was gemacht werden soll (in dem Falle der Satzungsverstoß).
Wer WEISS, dass er einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten hat, ihn nicht zahlt und dieses Unterlassen seinem Willen entspringt (und nicht etwa einem Fehler der Bank…), der handelt vorsätzlich (und wenn es nur Eventualvorsatz ist…).
Ging ganz leicht. ;)

Einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze kann man hierin nicht sehen (das ist allerdings auch nicht nötig, da, wie bereits richtig angemerkt, Satzungsverstoß und Grundsatzverletzung alternativ vorliegen, also nicht beide gleichzeitig erfüllt sein müssen).

Der Schwere Schaden liegt allerdings nicht vor. Absolut nicht. Warum nicht, wurde schon ungefähr drölfmal erklärt und war völlig richtig; es kommt eben auf das Einzelmitglied an.

Grüße,
CeCe




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