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brb-dos - Re: [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

Listenarchiv

Re: [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Hensel <pirat AT keentech.de>
  • To: ML der DOS-Piraten <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: "<brb-dos AT lists.piratenpartei.de>" <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge
  • Date: Wed, 18 Jul 2012 12:26:55 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
  • List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>

Moin,

die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (siehe Parteiengesetz). Du hast die Passage richtig in der Satzung zitiert:

das Nichtzahlen eines Mitgliedes stellt nach aktueller Satzung keinen Schaden dieses Mitgliedes gegenüber der Partei dar. Paragraph 6 (1) -> da steht ein UND was nicht übersehen werden sollte .. verstößt das Mitglied gegen Satzung [...] UND fügt damit Schaden zu. Nach aktueller Lage - bei Minderungsmöglichkeit - ist der Schaden eines einzelnen Mitgliedes mehr als dürftig vorhanden (wenn überhaupt einer vorhanden ist). Und allein darum geht es - das einzelne Mitglied. 

Sicherlich ist es mehr als wünschenswert die Beiträge zu erhalten, aber ein Rauswurf aktuell ist nicht möglich und kann - nach bisheriger Rechtsauffassung - sehr leicht zurück geklagt werden.

Eine Nichtzahlung über - sagen wir mal 2 Jahre - mit anschließendem Wunsch der Teilnahme inkl. Stimmrecht auf Parteitagen führt dazu, dass sämtlicher säumiger Beitrag zu entrichten ist - ergo bei 2 Jahren bis zu 96€, wenn ich den aktuellen Beitragssatz nehme (was natürlich für vor der Satzungsänderung des Mitgliedsbeitrages auf Bundesebene mMn nicht so funktioniert - nur der Einfachheit).

Ich sehe das hier nicht zwingend als Disput oder Diskurs, denn mir persönlich ging es nur - wie nachzulesen im Thread - um die sehr suboptimalen Worte, wie "Assis" und "raus mit dem Pack", was ich - wenn auch nicht betroffen - als beleidigend gegenüber jene Mitglieder empfinde.

Zur Info: es wird - so mit bekannt - derzeit geprüft und ggf als Änderungsantrag der Satzung geplant, Ausschluss für Nichtzahler vorzubereiten. Inwiefern dies erfolgt oder nicht, kann ich nicht beurteilen derzeit. Ansonsten steht es jedem frei, dementsprechend auf Bundesebene (LV und weitere Gliederungen haben damit nix zu tun mMn) einen Antrag zur Beschlussfindung auf dem BPT einzureichen ;)

Apropos: jeder Pirat ist abgehalten organisatorisch zu helfen - auf Parteitagen, tägliche Hilfe in der Technik und Presse, Vorbereitungen, Planungen usw. - hat nix mit Geld zu tun ;)

MfG,
Michael Hensel
______
mobiler Client

Am 18.07.2012 um 11:58 schrieb <kai-ham AT online.de>:

Ahoi Michael, Ahoi Christoph

Ich habe eure Diskussion zur Beitragszahlung gespannt verfolgt!

Den Unmut von Christoph kann ich nachvollziehen, allerdings ist Die Art und Weise in der die Problematik angesprochen wurde nicht in Ordnung. Ich hoffe das es nur als Wachrüttler gemeint ist und die Beleidigung bleibt beim nächsten Wachrütteln weg bleiben.

Somit habe ich mir „Die Satzung der Piratenpartei Deutschland“ angeschaut und sehe doch die Möglichkeit säumige Zahler auszuschließen und glaube das diese es hergibt.

 § 4 – Rechte und Pflichten der Piraten

(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.

§ 6 – Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.

§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

 

Ob das politisch so gewollt ist, weil eine kleine aufstrebende Partei mit dem Ausschluss  von (50%)Mitgliedern ja auch ein wahrscheinliches Wählerpotenzial  verlieren würde, ist eine andere Frage.

Ich glaube auch wie andere Autoren das diese Diskussion nicht zielführend ist. Vieleicht ist es ja möglich einen Zusatz in die Landessatzung einzubringen die diese Problematik besser behandelt?

Den das Argument das es bedürftige Mitglieder gibt, die nicht Zahlen können sticht leider ins Leere, weil es den jeweiligen Gliederungen überlassen wird ob Beitragsminderung gewährt wird.

So muss/sollte diese aber beantragt werden!?  Dann erscheint man nicht als säumiger Schuldner in der Statistik .

§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag

 

(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.

Zu letzt hoffe ich auf eine einvernehmliches Ende.

Piratische Grüße und Ahoi

Kai Hamacher

 




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