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brb-dos - [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge

brb-dos AT lists.piratenpartei.de

Betreff: ML der DOS-Piraten

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[BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge


Chronologisch Thread 
  • From: <kai-ham AT online.de>
  • To: <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge
  • Date: Wed, 18 Jul 2012 11:58:35 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
  • List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Michael, Ahoi Christoph

Ich habe eure Diskussion zur Beitragszahlung gespannt verfolgt!

Den Unmut von Christoph kann ich nachvollziehen, allerdings ist Die Art und Weise in der die Problematik angesprochen wurde nicht in Ordnung. Ich hoffe das es nur als Wachrüttler gemeint ist und die Beleidigung bleibt beim nächsten Wachrütteln weg bleiben.

Somit habe ich mir „Die Satzung der Piratenpartei Deutschland“ angeschaut und sehe doch die Möglichkeit säumige Zahler auszuschließen und glaube das diese es hergibt.

 § 4 – Rechte und Pflichten der Piraten

(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.

§ 6 – Ordnungsmaßnahmen

(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.

§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.

 

Ob das politisch so gewollt ist, weil eine kleine aufstrebende Partei mit dem Ausschluss  von (50%)Mitgliedern ja auch ein wahrscheinliches Wählerpotenzial  verlieren würde, ist eine andere Frage.

Ich glaube auch wie andere Autoren das diese Diskussion nicht zielführend ist. Vieleicht ist es ja möglich einen Zusatz in die Landessatzung einzubringen die diese Problematik besser behandelt?

Den das Argument das es bedürftige Mitglieder gibt, die nicht Zahlen können sticht leider ins Leere, weil es den jeweiligen Gliederungen überlassen wird ob Beitragsminderung gewährt wird.

So muss/sollte diese aber beantragt werden!?  Dann erscheint man nicht als säumiger Schuldner in der Statistik .

§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag

 

(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.

Zu letzt hoffe ich auf eine einvernehmliches Ende.

Piratische Grüße und Ahoi

Kai Hamacher

 




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