brb-dos AT lists.piratenpartei.de
Betreff: ML der DOS-Piraten
Listenarchiv
- From: Guido Körber <koerber AT codemercs.com>
- To: ML der DOS-Piraten <brb-dos AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge
- Date: Wed, 18 Jul 2012 14:07:19 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/brb-dos>
- List-id: ML der DOS-Piraten <brb-dos.lists.piratenpartei.de>
Vielleicht mal ein paar klärende Worte was der Geist hinter den Buchstaben der Regelung ist:
Die Piratenpartei ist ja angetreten die Politik wieder zum Bürger zu bringen, also jedem die Möglichkeit einer Beteiligung zu geben. Da ist ein Mitgliedsbeitrag vom Grundgedanken her natürlich eher lästige Notwendigkeit, weil eine Partei ohne finanzielle Mittel halt nicht funktionieren kann, dadurch aber Leute potenziell ausgeschlossen werden. Deshalb stellt die Satzung bei den Mitgliedsbeiträgen gewissermaßen einen Spagat zwischen dem Ideal und der Wirklichkeit dar: Der Beitrag wird zwar gefordert, ist aber nicht grundsätzliche Voraussetzung für jegliche Mitarbeit, wer ihn nicht zahlt, verliert zwar sein Stimmrecht auf den Parteitagen, nicht aber das Recht an Inhalten weiter mitarbeiten zu dürfen.
Letztlich haben die vergangenen Wahlkämpfe gezeigt wie viel wir mit viel Arbeitskraft und wenig Geld erreichen können, keine andere Partei kam auch nur ansatzweise auf so geringe Kosten pro Wählerstimme wie wir. Und das ist zum Teil auch mit der Arbeit von Leuten geschehen die keinen, oder den ermäßigten Beitrag gezahlt haben. Auch darum wollen wir Leute nicht einfach rausschmeißen, weil sie den Beitrag nicht zahlen können. Ob nun Beitrag zahlen, Plakate aufhängen, Programmanträge schreiben, Infostände betreuen, egal, Hauptsache es wird was für unsere Sache getan, jeder nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten.
Natürlich fände ich es auch am Besten, wenn wir nur Mitglieder hätten, die pünktlich ihren Beitrag zahlen, jeden Monat noch dazu spenden und zusätzlich mindestens 20 Stunden die Woche für die Partei arbeiten, aber das kann nicht jeder. Also freuen wir uns über alles was beigesteuert wird, egal wie viel oder wenig das jeweils ist.
Und nun noch mal an die Leute, die ihren Beitrag wirklich nicht oder nicht in voller Höhe zahlen können: Bitte sprecht mit unserem RV Schatzmeister Klaus, wir sind nicht die Bundesarbeitsagentur, wir nehmen niemanden auseinander der eine Ermäßigung braucht und wir sehen da nichts Ehrenrühriges dran.
Am 18.07.2012 um 11:58 schrieb <kai-ham AT online.de> <kai-ham AT online.de>:
Ahoi Michael, Ahoi Christoph
Ich habe eure Diskussion zur Beitragszahlung gespannt verfolgt!
Den Unmut von Christoph kann ich nachvollziehen, allerdings ist Die Art und Weise in der die Problematik angesprochen wurde nicht in Ordnung. Ich hoffe das es nur als Wachrüttler gemeint ist und die Beleidigung bleibt beim nächsten Wachrütteln weg bleiben.
Somit habe ich mir „Die Satzung der Piratenpartei Deutschland“ angeschaut und sehe doch die Möglichkeit säumige Zahler auszuschließen und glaube das diese es hergibt.
§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten
(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.
§ 6 – Ordnungsmaßnahmen
(1) Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen.
§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 48 Euro pro Kalenderjahr und ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
Ob das politisch so gewollt ist, weil eine kleine aufstrebende Partei mit dem Ausschluss von (50%)Mitgliedern ja auch ein wahrscheinliches Wählerpotenzial verlieren würde, ist eine andere Frage.
Ich glaube auch wie andere Autoren das diese Diskussion nicht zielführend ist. Vieleicht ist es ja möglich einen Zusatz in die Landessatzung einzubringen die diese Problematik besser behandelt?
Den das Argument das es bedürftige Mitglieder gibt, die nicht Zahlen können sticht leider ins Leere, weil es den jeweiligen Gliederungen überlassen wird ob Beitragsminderung gewährt wird.
So muss/sollte diese aber beantragt werden!? Dann erscheint man nicht als säumiger Schuldner in der Statistik .
§ 5 Höhe Mitgliedsbeitrag
(5) Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.
Zu letzt hoffe ich auf eine einvernehmliches Ende.
Piratische Grüße und Ahoi
Kai Hamacher
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Guido Körber
2. Vorsitzender Regionalverband Dahme-Oder-Spree
Landesverband Brandenburg
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03379-20509-20 (Büro)
- [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge, kai-ham, 18.07.2012
- Re: [BRB-DOS] Mitgliedsbeiträge, Michael Hensel, 18.07.2012
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