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berlin-squad-sozialpiraten - [Berlin-squad-sozialpiraten] OpenAntrag: Grundsicherung in voller anerkannter Bedarfshöhe bei Aufstockung von Alg1 mit Alg2

berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Berlin-squad-sozialpiraten mailing list

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[Berlin-squad-sozialpiraten] OpenAntrag: Grundsicherung in voller anerkannter Bedarfshöhe bei Aufstockung von Alg1 mit Alg2


Chronologisch Thread 
  • From: Jörg Preisendörfer <jp AT left-zeit.de>
  • To: Sozialpiraten Berlin <Berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Berlin-squad-sozialpiraten] OpenAntrag: Grundsicherung in voller anerkannter Bedarfshöhe bei Aufstockung von Alg1 mit Alg2
  • Date: Mon, 10 Mar 2014 22:15:44 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-sozialpiraten>
  • List-id: <berlin-squad-sozialpiraten.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Left Zeit Lab

Jörg Preisendörfer
Telefon 01 76 / 87 61 98 95 . http://twitter.com/jpreisendoerfer
Berlin, am 10. März 2014



+++ OpenAntrag: Grundsicherung in voller anerkannter Bedarfshöhe bei Aufstockung von Alg1 mit Alg2 +++



Liebe Mitstreiter_innen,

auf eine der Kleinen Anfragen wg. des Problems der Deckungslücke zum gesetzlichen Existenzminimum bei der immer häufiger werdenden Aufstockung von Alg1 mit Alg2 liegt eine erste Antwort vor:

* http://www.berlin.de/ba-neukoelln/bvv-online/ka020.asp?KALFDNR=363

Leider lässt sich aus ihr noch kein Honig zu dem Aspekt saugen, aus welchem Grund die Abtretungs- und Aufrechnungsregelungen im Sozialgesetzbuch,

* SGB I § 53 Abs. 2-6, http://pirat.ly/882gh
* SGB X § 102-114, http://pirat.ly/42pa3

vorliegend nicht greifen sollen?

Zum selben Problem hatte bereits auch die SPD-Fraktion im Bezirk Hellersdorf-Marzahn von Berlin mit Datum vom 24. Oktober 2013 einen Antrag in die dortige Bezirksverordnetenversammlung eingebracht, um das Problem auf kommunaler Ebene in den Griff zu bekommen,

* http://pirat.ly/kq7s3

Hierzu hatte die BVV-Fraktion DIE LINKE durch Kleine Anfrage vom 24. Januar 2014 bisher ergebnislos nachgefasst,

* http://pirat.ly/3k57e

Aus der Antwort auf diese Kleine Anfrage geht hervor, dass sich in Berlin die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Senatorin Frau Dilek Kolat) mit der Suche nach einer Lösung befassen soll.

(Bitte beachten: Eine Berliner BVV ist *kein* Parlament, sondern ein kommunaler Verwaltungsbeirat, also keine legislative Körperschaft, sondern Teil der Exekutive.)


Praktischer Hintergrund dieses Themas ist, dass zwar auf den ersten Blick keine Deckungslücke zu bestehen scheint, weil bei der Aufstockung von Alg1 mit Alg2 noch das letzte Monatseinkommen zur Verfügung zu steht, doch ist das tatsächlich häufig *nicht* der Fall -- nochzumal bei vorherigen, prekären Beschäftigungsverhältnissen --, und es ist in der Regel ohnehin nicht der Fall bei der ähnlich gelagerten Fallkonstellation der Insolvenzgeldzahlung, die mit Alg2 aufgestockt wird.


Zur Verdeutlichung ein Beispiel:

Nehmen wir an, es besteht Anspruch auf Alg1 in Höhe von beispielhalber EUR 700. Dieses wird am Ende des Monats gezahlt. Da dieser Betrag wahrscheinlich unter dem gesetzlichen Existenzminimum (anerkannter Bedarf im Sinne des SGB II) liegt, wird ein »JobCenter« also beispielhalber am Anfang desselben Monats Alg2 in Höhe von EUR 200 zahlen, damit der anerkannte sozialrechtliche Bedarf gedeckt ist.

Damit wäre in der Regel schon keine pünktliche Mietzahlung möglich, ganz zu schweigen von Ernährung.


Nehmen leistungsberechtigte Bürger_innen ein Darlehen vom SGB-II-Grundsicherungsträger in Anspruch, um die Deckungslücke zum gesetzlichen Existenzminimum zu überbrücken, muss dieses anschließend in monatlichen Raten, die den Bürger_innen von der Alg2-Zahlung abgezogen werden, zurückgezahlt werden.

Im Effekt tritt dabei ein Zustand ein, der der Wirkung einer »Sanktion« vergleichbar ist -- nur dass dieser Zustand nicht drei Monate, sondern ein Mehrfaches (!) dieser Zeitspanne dauern kann und objektiv nachprüfbar die leistungsberechtigten Bürger_innen regelmäßig in große wirtschaftliche Risiken stellt.

Ob das gesetzliche Existenzminimum in mehrere verschiedene Existenzminima unterteilt werden kann (vielen Verfassungsrechtler_innen gelingt hier eine Unterscheidung, die sie für feinsinnig halten mögen, in ein »absolutes Existenzminimum« und ein »soziokulturelles Existenzminimum«, was bereits logisch keinen Sinn macht, da es kein absoluteres Minimum als das Minimum geben kann), von deren einem dann »ein bißchen Darlehen« abgezahlt wird, braucht hier nicht erörtert zu werden, da auch Heinrich Alt klar sagt: Es ist nicht möglich, dauerhaft vom Regelsatz […] zu leben, ohne Schulden zu machen:

* http://pirat.ly/w2g2s

(Das Interview von Dezember 2011, auf das sich SpON bezieht, scheint bei SZ-Online.de selbst nicht mehr zur Verfügung zu stehen; SpON zitiert hier jedoch zutreffend: Heinrich Alt wurde das Zitat inzwischen mehrmals in anderen Interviews, z.B. bei Stern TV, entgegengehalten und von ihm nicht bestritten.)


Die zielführendste aller Regelungen wäre vor diesem Hintergrund die Zusammenfassung der Zahlungstermine von Alg2 und Alg1.

Ein Weg, dies zu erreichen, wäre die in der Anfrage geschilderte Vorgehensweise der Abtretung des Alg1-Anspruchs an den SGB-II-Grundsicherungsträger, die Auszahlung beider Beträge von dort und die anschließende Einziehung des Alg1 von der Bundesagentur für Arbeit.


Rückfragen gerne jederzeit!

Herzlichst:
-- Jörg




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