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berlin-squad-sozialpiraten - Re: [Berlin-squad-sozialpiraten] "JobCenter": KlAn: Strafverfahren wg. angeblichen Leistungsbetruges

berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Berlin-squad-sozialpiraten mailing list

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Re: [Berlin-squad-sozialpiraten] "JobCenter": KlAn: Strafverfahren wg. angeblichen Leistungsbetruges


Chronologisch Thread 
  • From: marsupilami pirat <marsupilamipirat AT gmail.com>
  • To: Jörg Preisendörfer <jp AT left-zeit.de>, Sozialpiraten Berlin <Berlin-squad-sozialpiraten AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Berlin-squad-sozialpiraten] "JobCenter": KlAn: Strafverfahren wg. angeblichen Leistungsbetruges
  • Date: Sun, 16 Feb 2014 11:15:54 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-sozialpiraten>
  • List-id: <berlin-squad-sozialpiraten.lists.piratenpartei.de>

Hallo an alle, besonders Jörg,

habe mir den Artikel durchgelesen und etwas ganz anderes erwartet, als das was aus Deiner Anfrage zu erwarten gewesen wäre (meiner Meinung nach).

Eigentlich hättest Du doch gemäß des Artikels, was die Unverhältnismäßigkeit/Ungerechtigkeit bei Verfolgung von HARTZ IV Überzahlungen und bewußter Steuerbetrügerei  (Selbstanzeige mit Befreiung von Strafe) auch nachfragen müssen, wieviel Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im gleichen Zeitraum erfolgten, wieviel Geld dabei dem Staat durch "die 10jährige Verjährung" entgangen ist usw. Meiner Meinung ist das das Thema des Artikels.

Ich jedenfalls unterstütze diese einseitige Anfrage keinesfalls. Danke das Du Dir die Arbeit gemacht hast, aber ich frage mich wozu? Was soll das bringen? Was ist Deine Intention? Mit der Intention des Artikels hat das gar nichts bis wenig zu tun. Willst Du die Arbeit des JobCenter auf diesem Gebiet verbessern?

Tschüss Marsupilami


Am 16. Februar 2014 08:22 schrieb Jörg Preisendörfer <jp AT left-zeit.de>:
Jörg Preisendörfer
01 76 / 87 61 98 95 . @jpreisendoerfer
Berlin, am 16. Februar 2014


Liebe Mitstreiter_innen,

hier unten folgt ein Entwurf für eine Schriftliche / Kleine Anfrage auf kommunaler Ebene, die einen Artikel aus der taz zu Strafverfahren wg. angeblichen SGB-II-Leistungsbetruges aufgreift:

* https://www.taz.de/Hartz-IV-Kontrollen-/!32987/

Kommentare und Fragen gerne jederzeit!

Herzlichst:
-- Jörg

+++ Entwurf, Fassung 2 +++

Für die nachfolgende Anfrage nehme[n] [ich/wir] wir Bezug auf den am 14. Februar 2014 in der tageszeitung erschienenen Artikel "Im Zweifel für das JobCenter" von Barbara Dribbusch,

* https://www.taz.de/Hartz-IV-Kontrollen-/!32987/

Dies vorausgeschickt, frage[n] [ich/wir] die Verwaltung:

_____) In wie vielen Fällen im Jahr 2011, im Jahr 2012 und im Jahr 2013 hat der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger die Amts- oder Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes des Leistungsbetruges einerseits und wegen anderer Verdachte andererseits eingeschaltet?
(Bitte getrennt nach Jahren und Verdachtsarten auflisten.)

_____) Welche Abteilung bzw. Stelle entscheidet beim eingangs bezeichneten Grundsicherungsträger über die Einschaltung der Amts- oder Staatsanwaltschaft?

_____) Wer leitet diese Abteilung bzw. Stelle?

_____) Wer entscheidet beim eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger über die Verhängung von Bußgeldern im Rechtskreis des SGB II?


_____) Enthält die Zielvereinbarung des eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträgers mit dessen Trägerversammlung Vereinbarungen, die Rechtsbehelfe von leistungsberechtigte Bürger_innen oder Ordnungswidrigkeits- oder Strafsachen gegen Bürger_innen betreffen, und um welche Vereinbarungen handelt es sich dabei gegebenenfalls?
(Bitte den Text der betreffenden Passagen mitteilen.)

_____) Verwendet der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger das IT-Verfahren FALKE der Bundesagentur für Arbeit?

Wenn ja:

___.__) Welchen Zwecken dient das IT-Verfahren FALKE im einzelnen?

___.__) Wann wurde es beim eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger eingeführt?

___.__) Welche IT-Verfahren wurden beim eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger durch die Einführung von FALKE abgelöst?

___.__) Werden mit dem IT-Verfahren personenbezogene Daten von ehemals oder gegenwärtig leistungsbeziehenden Bürger_innen gespeichert oder verarbeitet oder beides?

___.__) Welche Schritte müssen Bürger_innen unternehmen, um Einsicht in die mit dem IT-Verfahren FALKE gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten?

___.__) Wird Bürger_innen Einsicht in die mit dem IT-Verfahren FALKE gespeicherten, personenbezogenen Daten erteilt, wenn sie Akteneinsicht im Sinne des SGB X § 25 oder SGB X § 83 oder einem Informationsfreiheitsgesetz oder einer Informationsfreiheitssatzung beantragen, ohne sich dabei auf das IT-Verfahren FALKE zu beziehen?

Wenn nein:

___.__) Wird die Einführung des IT-Verfahrens FALKE beim eingangs bezeichneten SGB-II-Grundsicherungsträger gegenwärtig erwogen oder geplant?

___) Welche anderen bzw. weiteren IT-Verfahren setzt gegenwärtig und setzte früher der eingangs bezeichnete SGB-II-Grundsicherungsträger für die Verwaltung von Rechtsbehelfen, Ordnungswidrigkeitssachen und Strafsachen ein?

+++ Ende des Entwurfs +++


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