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berlin-squad-integration - Re: [Squad-IIP] Racial Profiling ab sofort erlaubt in Deutschland

berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Squad Integration, Inklusion, Partizipation (IIP)

Listenarchiv

Re: [Squad-IIP] Racial Profiling ab sofort erlaubt in Deutschland


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian Blankenburg <bastian AT blankenburg.net>
  • To: "Partizipation (IIP) Squad Integration Inklusion" <berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: blacks3raph AT googlemail.com
  • Subject: Re: [Squad-IIP] Racial Profiling ab sofort erlaubt in Deutschland
  • Date: Wed, 28 Mar 2012 15:08:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-integration>
  • List-id: "Squad Integration, Inklusion, Partizipation \(IIP\)" <berlin-squad-integration.lists.piratenpartei.de>

Hi,

ich hab das Thema auf die TO für das Antirassimus-Squad Treffen morgen gesetzt (ganz nach vorn, da aktuell):
https://piratenpad.de/p/antirassismus

Wenn weitere Piraten sich konstruktiv(!) an der Diskussion beteiligen möchten, seien sie nochmal ausdrücklich eingeladen, vorbeizukommen!

Donnerstag, 29. März um 18:00
Ort: Restaurant Garuda, Schmargendorfer Str. 35. 12159 Berlin-Friedenau

Gruß,
Bastian

On 28 Mar 2012, at 13:59, Yonas Endrias wrote:

Hallo alle,
 
Doro und  David, danke für eure zutreffenden Kommentare.
Marc, du scheinst nicht die Reichweite des racial profiling zu begreifen.
Bei racial profiling werden Menschen nach ihrem äußerlichen Erscheinungsbild
bzw. Hautfarbe sortiert und kontrolliert, und bestimmten Kriminalitäten
zugeordnet, nur wegen ihres Aussehens. So werden sie von der Polizei
stigmatisiert und bestimmten Verbrechen zugeordnet, nur weil
irgendjemand, der wie sie aussieht, irgendwo, irgendwann irgendein Verbrechen begangen hat,
z.B. Schwarze. Es gibt Millionen davon, gar Milliarden, sie sind ständiger
Kontrolle ausgesetzt.
Marc, es hängt von deiner äußeren Erscheinung ab. Wenn du für
die Polizei so aussiehtst, wie ein Deutscher aussehen soll, wirst du auch
kaum kontrolliert, deshalb kennst du das Problem auch weniger
am eigenen Leib. Stell dir vor, du wirst wegen der Pigmentierung deiner
Haut ständig in Berlin, Frankfurt, München, Hamburg mehrmals am Tag kontrolliert.
Das ist mir passiert.
 
Dass du dich "Ausländer" nennst, irritiert mich etwas. Bist du ein Tourist?
Marc, bei racial profiling geht es um Menschenwürde,
was laut Grundgesetz unantastbar ist.
 
Was ist zu tun?
In Berlin sollten wir uns einsetzen, dass "verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen"
abgeschafft werden. Für die Änderung des entsprechenden Paragraphen im Allgemeinen
Sicherheits- und Ordungsgesetz (ASOG) sollten wir uns start machen.
Auf Bundesebene soll  Berlin für die Änderung der entsprechenden Paragraphen
im Bundespolizeigesetz (BPolG) eintreten.
 
Ich schlage vor, bei unserer nächsten AG Squad-Sitzung das Thema zu konkretisieren.
 
Ciao,
 
Yonas
 
 


 


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: David Dimitri Sverdlov <pirat AT sverdlov.de>
An: Squad Integration, Inklusion, Partizipation (IIP) <berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de>; Yonas Endrias <endriasy AT aol.com>; Petra <petra_bn AT gmx.net>; Bastian Blankenburg <bastian AT blankenburg.net>; blacks3raph <blacks3raph AT googlemail.com>
Verschickt: Mi, 28 Mrz 2012 6:27 am
Betreff: Re: [Squad-IIP] Racial Profiling ab sofort erlaubt in Deutschland

Weil es hier vor allem um die Befriedigung des rassistischen Jagdtriebes des Polizisten, und nicht um die Verhinderung von irgendwelchen Verbrechen geht.
Been there, seen that. Im Zug an der Grenze von Holland nach Deutschland. Haben wir nicht Schengen? Ich wurde ganz gezielt aufgeweckt und als einziger in dem Wagen kontrolliert. Nachdem der Polizist meinen Perso mit dem ausländischen Namen gesehen hat, kam ein befriedigtes "aha!", und danach zig Fragen wie bei einem Verhör, was ich denn in Holland gemacht hätte, wie lange ich dort gewesen sei, ob ich Gepäck mit habe etc. Und nachdem man gerade aufgeweckt wurde, kommt man auch nicht sofort auf die Idee, sich vernünftig zu wehren und z.B. den Polizisten nach seinem Dienstausweis zu fragen.
Mark, das Argument "ich bin ja auch Ausländer" zieht hier nicht, in dem Fall kommt es vor allem aufs Aussehen und nicht auf den Pass an.
Mit Israel hast du hier ein ganz anderes Fass aufgemacht. Ich denke nicht, dass Deutschland seine Innenpolitik nach der von Israel richten sollte.
Grüße,
David
Am 28.03.2012 00:23 schrieb "Mark Kibanov" <mark.kibanov AT googlemail.com>:
Liebe Piraten,

ich bin selbst ein Ausländer, verstehe aber nicht die ganze Diskussion. Warum wollt ihr die Polizei in Ihre Ermittlungen begrenzen? Wenn die Polizei öfter in Neukölln als in Charlottenburg auftaucht, bedeutet es vielleicht, dass es mehr was zu tun in Neukölln gibt. Es ist klar, dass in Israel die Muslime z.B. in Flughafen mehr als andere untersucht werden.

Allgemein: wenn neue statistische Erkenntnisse da sein werden (langhaarige verkaufen Drogen öfter als kurzhaarige), warum sollen diese nicht benutzt werden (langhaarige öfter untersucht) um die Effizient der Polizei zu verbessern?

Beste Grüße,
Mark

Am 27.03.2012 um 23:55 schrieb Dorothee Scholz:

> Das ist echt unglaublich. Racial Profiling ist zwar eh schon gang und gäbe leider (wen die Studie interessiert, ich kann sie raussuchen), aber dass es nun legal passieren darf, ist ziemlich krass. Ich würde gern mal eine Statistik haben (sollte in der PKS zu finden sein), wieviele Fälle von illegaler Einreise pro Jahr so gefunden werden, und das ins Verhältnis zur Anzahl legal in Deutschland weilender Menschen mit nichtdeutschem Aussehen (=Migrationshintergrund bis zur 3. Generation als Schätzgröße) setzen. Ich bin sicher, der Prozentsatz ist seeeeeehr gering und rechtfertigt nicht im Geringsten die Kriminalisierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe. Wenn es nach diesem Prinzip ginge, dann müsste auch pauschal und ohne Verdachtsmoment jeder Jugendliche auf Drogenbesitz kontrollierbar sein, oder jeder Mann auf Sexualdelikte. Wie absurd. Dagegen sollten wir auf jeden Fall ne PM verfassen.
> lg Doro
>
> PS (etwas unrelated): Initialtreff Gendersquad um 19:00 Uhr im Morgenland am Donnerstag, dem 29.3. Ich haus auch nochmal über Twitter raus.
> Freu mich :)
>
> -------- Original-Nachricht --------
>> Datum: Tue, 27 Mar 2012 16:38:53 -0400 (EDT)
>> Von: Yonas Endrias <endriasy AT aol.com>
>> An: berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de
>> CC: pirat AT benleonid.de, freinhardt AT piratenfraktion-berlin.de
>> Betreff: [Squad-IIP] Racial Profiling ab sofort erlaubt in Deutschland
>
>>
>>
>>
>>
>>
>>
>>
>>
>>
>> rteil: Bundespolizei darf Zugreisende nach Aussehen kontrollieren
>>
>>
>> Koblenz (dpa) - Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten
>> Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen
>> auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag
>> veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 5 K 1026/11.KO) entschieden. Auf
>> Strecken, die erfahrungsgemäß etwa zur illegalen Einreise nach
>> Deutschland genutzt würden, dürften Beamte die zu kontrollierenden
>> Menschen nach dem Aussehen auswählen. Damit scheiterte die Klage eines
>> Mannes, der sich gegen eine solche Kontrolle im Zug gewehrt hatte.
>>
>> Bei dem Kläger handelt es sich nach Angaben des Gerichts um einen
>> dunkelhäutigen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit. Dieser sei auf
>> einer der betroffenen Strecken, die das Gericht nicht nennen wollte,
>> von zwei Bundespolizisten aufgefordert worden, seinen Ausweis zu
>> zeigen. Als er sich weigerte, kam es zum Streit, die Beamten
>> durchsuchten seinen Rucksack. Nachdem sie nichts fanden, brachten sie
>> den Mann in eine Dienststelle und entdeckten dann einen Führerschein.
>>
>> In einem anschließenden Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den
>> Mann erklärte ein Beamter, er spreche bei Kontrollen Reisende an, die
>> ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium bei der Auswahl sei die
>> Hautfarbe. Gegen dieses Vorgehen klagte der Mann und scheiterte nun.
>>
>> Nach Überzeugung der Koblenzer Richter müssen Beamte bei Kontrollen
>> «grenzpolizeiliche Erfahrungen» zugrunde legen. Ein willkürliches
>> Vorgehen sei daher ausgeschlossen. In dem konkreten Fall sei der
>> Kläger auf einer Strecke kontrolliert worden, die für unerlaubte
>> Einreisen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt werde. Da
>> zudem nur Stichproben-Kontrollen möglich seien, dürften Beamte die
>> Menschen auch nach deren Aussehen auswählen.
>>
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