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berlin-squad-integration - [Squad-IIP] Racial Profiling ab sofort erlaubt in Deutschland

berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Squad Integration, Inklusion, Partizipation (IIP)

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[Squad-IIP] Racial Profiling ab sofort erlaubt in Deutschland


Chronologisch Thread 
  • From: Yonas Endrias <endriasy AT aol.com>
  • To: berlin-squad-integration AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: pirat AT benleonid.de, freinhardt AT piratenfraktion-berlin.de
  • Subject: [Squad-IIP] Racial Profiling ab sofort erlaubt in Deutschland
  • Date: Tue, 27 Mar 2012 16:38:53 -0400 (EDT)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/berlin-squad-integration>
  • List-id: "Squad Integration, Inklusion, Partizipation \(IIP\)" <berlin-squad-integration.lists.piratenpartei.de>



Urteil: Bundespolizei darf Zugreisende nach Aussehen kontrollieren

Koblenz (dpa) - Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten
Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen
auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag
veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 5 K 1026/11.KO) entschieden. Auf
Strecken, die erfahrungsgemäß etwa zur illegalen Einreise nach
Deutschland genutzt würden, dürften Beamte die zu kontrollierenden
Menschen nach dem Aussehen auswählen. Damit scheiterte die Klage eines
Mannes, der sich gegen eine solche Kontrolle im Zug gewehrt hatte.

Bei dem Kläger handelt es sich nach Angaben des Gerichts um einen
dunkelhäutigen Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit. Dieser sei auf
einer der betroffenen Strecken, die das Gericht nicht nennen wollte,
von zwei Bundespolizisten aufgefordert worden, seinen Ausweis zu
zeigen. Als er sich weigerte, kam es zum Streit, die Beamten
durchsuchten seinen Rucksack. Nachdem sie nichts fanden, brachten sie
den Mann in eine Dienststelle und entdeckten dann einen Führerschein.

In einem anschließenden Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den
Mann erklärte ein Beamter, er spreche bei Kontrollen Reisende an, die
ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium bei der Auswahl sei die
Hautfarbe. Gegen dieses Vorgehen klagte der Mann und scheiterte nun.

Nach Überzeugung der Koblenzer Richter müssen Beamte bei Kontrollen
«grenzpolizeiliche Erfahrungen» zugrunde legen. Ein willkürliches
Vorgehen sei daher ausgeschlossen. In dem konkreten Fall sei der
Kläger auf einer Strecke kontrolliert worden, die für unerlaubte
Einreisen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt werde. Da
zudem nur Stichproben-Kontrollen möglich seien, dürften Beamte die
Menschen auch nach deren Aussehen auswählen.
 



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