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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Tödliche Schüsse auf Einbrecher in Hannover Anderten

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Tödliche Schüsse auf Einbrecher in Hannover Anderten


Chronologisch Thread 
  • From: tomalavr AT aol.com
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Tödliche Schüsse auf Einbrecher in Hannover Anderten
  • Date: Tue, 9 Jun 2015 14:32:39 -0400
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Das Recht auf Notwehr deckt in der Tat mehr ab.
Das Problem ist die Rechtsprechung, die das Notwehrrecht i.d.R. sehr eng auslegt.
Die Staatsanwaltschaft wird hier sehr wahrscheinlich von Totschlag ausgehen.
Immerhin muss dem Schützen klar gewesen sein, dass er auch mit einem ungezielten
Schuss den Tod des Einbrechers oder anderer Menschen in Kauf nahm.
Jetz bleibt dem Schützen nur noch auf einen fähigen Verteidiger zu hoffen.
(Notwehrexzess, fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge, gerechtfertigte Notwehrhandlung)
Dann kommt es natürlich auf den Richter an, wie der den Fall bewertet.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


MfG
volker t.


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Axel Hammer <axel-hammer AT gmx.de>
An: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Di, 9 Jun 2015 5:57 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Tödliche Schüsse auf Einbrecher in Hannover Anderten




Fakten zu Deinen Aussagen weiter unten? 

Eben.
Keine voreiligen Schlüsse.

Und, Notwehr deckt bei weitem mehr ab.
Das Recht muß dem Unrecht nicht weichen, auch nicht bei Einbruch,
Diebstahl etc.

Axel

tomalavr AT aol.com schrieb:
> _Das sagt das Gesetz: _
> StGB §32 (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um
> einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen
> abzuwenden.
> Das Notwehrrecht wird jedoch in der deutschen Rechtsprechung wie folgt
> eingeschränkt:
> Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen
> gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff *_auf Leib und Leben_* von sich
> oder einem anderen abzuwenden.
> M.E. ist das auch völlig i.O. Sonst hätte Jedermann das Recht jeden
> kleinen Ladendieb zu erschiessen.
--
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht





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