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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Tödliche Schüsse auf Einbrecher in Hannover Anderten

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Tödliche Schüsse auf Einbrecher in Hannover Anderten


Chronologisch Thread 
  • From: "JoboTech" <post AT jobotech.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Tödliche Schüsse auf Einbrecher in Hannover Anderten
  • Date: Tue, 9 Jun 2015 19:08:57 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hi,

idealerweise haette natuerlich am Anfang eine muendliche Ansprache erfolgen
sollen. Wenn sich nachts um 1Uhr dunkle Gestalten auf meinem (befriedeten?)
Grundstueck aufhalten, schaue ich schon genau hin. Ich denke, man erkennt
schon, ob es sich um besoffene "Pinkler" handelt oder um Einbrecher. Der
versuchte Einbruch scheint auch gar nicht zur Debatte zu stehen.
Also ist ein "gegenwaertiger, rechtswidriger Angriff auf ein hohes Gut,
naemlich mein Eigentum" im Gange gewesen und damit erst einmal die Grundlage
fuer Notwehr gegeben.

Die Frage ist die "Verhaeltnismaessigkeit".

Wenn ich es richtig gelesen habe, wurde ein ungezielter Schuss in Richtung der
Einbrecher abgegeben, der dann zur Verletzung des 18jaehrigen "Osteuropaeers"
fuehrte.

Der Mann hat also den Einbruch bemerkt, ist dann in das Haus "zurueckgekehrt",
zum Waffenschrank gegangen, entnahm eine Waffe, entnahm aus dem
Munitionsschrank Munition, lud die Waffe und ging anschliessend wieder zum
Fenster. [So muss es gewesen sein, wenn alles "vorschriftsmaessig" ablief] Ich
wuerde erwarten, dass dann noch genuegend Zeit war, einen überlegten
Warnschuss in die Luft abzugeben. Er hat jedoch gleich in Richtung Einbrecher
geschossen. Somit hat der Schuetze "billigend in Kauf genommen", dass einer
der Einbrecher verletzt wird.

Damit ist es meiner unmassgeblichen Meinung nach zunaechst einmal
"fahrlaessige Koerperverletzung {mit Todesfolge}". Allerdings muesste man die
naeheren Lebensumstaende des Schuetzen kennen, um vielleicht doch auf
"Putativ-Notwehr" (er gab an, einer der Taeter sei bewaffnet gewesen) oder
"Notwehr-Exzess" (uebergrosse Angst vor den Taetern)zum Ausschluss der
Unverhaeltnismaessigkeit plaedieren zu koennen.

Klar ist in jedem Fall, dass die Ordnungskraefte/Polizei in dieser Situation
"raus sind" - niemand kann sich heutzutage in akuten Situationen noch auf die
"Schutzmaenner" verlassen.
Er hat meiner unmassgeblichen Meinung nach _fast_ alles richtig gemacht (ein
erster Warnschuss in die Luft waere besser gewesen). Ich betrachte den Tod des
Einbrechers als nicht beabsichtigten Kollateralschaden. Nur so kann auch eine
(kleine) Abschreckung erreicht werden - wenn das Opfer eben nicht ganz wehrlos
ist.

Gruss
Hannes


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>Der Mann hat lt. Artikel aus dem Haus heraus auf die "vermeintlichen"
>Einbrecher geschossen. Ob das Notwehr ist? Wie würde man sich selbst,
>wenn man eine Waffe besitzt, in einem solchen Fall verhalten.
>Hinterher kann man natürlich sagen der Hausbesitzer hätte warten müssen
>bis die Einbrecher im Haus sind oder ist es bereits Hausfriedensbruch
>wenn jemand mein Grundstück nach Diebesgut durchsucht und ist dann der
>Gebrauch einer Schusswaffe gerechtfertigt?
>
>LG
>Detlef
>





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