ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: Olaf Selke <olaf.selke AT blutmagie.de>
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Ag-waffenrecht] Verwahrung geladener Waffen
- Date: Wed, 04 Mar 2015 10:47:20 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Hallo,
mir ist heute ein Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts aus 2014 zur Kenntnis gekommen, bei dem es um die Verwahrung geladener Waffen geht. Das WaffG sagt nichts darüber aus, solange der Schrank Widerstandsgrad 0 oder besser ist.
Die Begründung in Zif. 5 des Beschlusses, daß nur eine nicht fertig geladen aufbewahrte Waffe die einfache Wegnahme zum sofortigen Gebrauch durch Dritte erschwert überzeugt mich nicht. Dafür ist der Schrank da. Wie seht ihr das?
Über die Aufbewahrung teilgeladener Waffen sagt mir das Urteil nix. Diese Frage wurde offenbar noch nicht abschließend gerichtlich geklärt.
Gruß Olaf
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Verwahrung geladener Waffen.pdf
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- [Ag-waffenrecht] Verwahrung geladener Waffen, Olaf Selke, 04.03.2015
- Re: [Ag-waffenrecht] Verwahrung geladener Waffen, Stephan Müller, 04.03.2015
- Re: [Ag-waffenrecht] Verwahrung geladener Waffen, Bukem01gmx.de, 04.03.2015
- Re: [Ag-waffenrecht] Verwahrung geladener Waffen, Stephan Müller, 04.03.2015
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