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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Verwahrung geladener Waffen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Verwahrung geladener Waffen


Chronologisch Thread 
  • From: Stephan Müller <skunki AT me.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Verwahrung geladener Waffen
  • Date: Wed, 04 Mar 2015 17:52:34 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

ich habe vor ein paar Monaten eine Sachkundeprüfung mit Standaufsicht abgelegt, und die Pistole und Munition müssen getrennt aufbewahrt werden. Bei einer geladenen Waffe ist das nicht gegeben.

Frag mich jetzt aber nicht nach einer Stelle im Gesetz.



Am 04.03.2015 um 10:47 schrieb Olaf Selke:

Hallo,

mir ist heute ein Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts aus 2014 zur Kenntnis gekommen, bei dem es um die Verwahrung geladener Waffen geht. Das WaffG sagt nichts darüber aus, solange der Schrank Widerstandsgrad 0 oder besser ist.

Die Begründung in Zif. 5 des Beschlusses, daß nur eine nicht fertig geladen aufbewahrte Waffe die einfache Wegnahme zum sofortigen Gebrauch durch Dritte erschwert überzeugt mich nicht. Dafür ist der Schrank da. Wie seht ihr das?

Über die Aufbewahrung teilgeladener Waffen sagt mir das Urteil nix. Diese Frage wurde offenbar noch nicht abschließend gerichtlich geklärt.

Gruß Olaf
<Verwahrung geladener Waffen.pdf>--
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht


- Stephan Müller

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