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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Infotag zum programmparteitag bochum

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Infotag zum programmparteitag bochum


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Malcher <michael.malcher0804 AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Infotag zum programmparteitag bochum
  • Date: Wed, 17 Oct 2012 12:50:04 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Olaf,

ich geb Dir Recht, ist eher off topic. Aber jetzt haben wir schon
angefangen und vielleicht einige Mitleser irritiert. Wenn ich heut
abend Zeit finde, schreibe ich noch etwas dazu, um die Sache
aufzuklären.

Gruß
Michael

Am 17. Oktober 2012 00:06 schrieb Olaf Selke <olaf.selke AT blutmagie.de>:
> vielleicht etwas off topic, aber möglicherweise nicht ganz unwichtig
>
>
> Am 16.10.2012 21:19, schrieb Kaspardavid:
>> Ein *Verein *muss die Aufsichten stellen, aber nicht an die Behörden
>> melden. Du beziehst Dich sicher auf §10 Abs. 2 AWaffV, der bezieht sich
>> aber nur auf ortsveränderliche Schießstände (also Schießbuden).
>
> ja, auf diesen Absatz bezog ich mich. Wo habe ich überlesen, dass sich
> dieser Absatz nur auf ortsveränderliche Schießstände bezieht? In der
> AWaffV lese ich das nicht.
>
>> Für ortsfeste Schießanlagen gilt jedoch § 10 *Abs 3* Satz 1 AWaffV:
>> /"Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen
>> schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt
>> an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 eine Registrierung der
>> Aufsichtsperson bei dem Verein." /
>
> jo, dazu muss aber die Person für diese spezielle Veranstaltung durch
> den Verein beauftragt sein, dort Aufsicht zu machen. Für mich wird das
> nicht gelten, da das Schießen nicht vom Reservistenverband durchgeführt
> wird. Wenn wir den Stand privat oder als AG Waffenrecht mieten, findet
> der Abs 3 meiner Ansicht nach keine Anwendung.
>
> Fazit: die Standaufsicht ist
> 1.) entweder für diesen einen Stand bei den Behörden gemeldet und kann
> dort immer Aufsicht machen (Abs 2), oder
> 2.) es ist ein Schießen eines anerkannten Schießsportverbandes, dann
> reicht die Registrierung beim Verein (Abs 3)
>
> Zumindest habe ich meinen Schiessleiterlehrgang so in Erinnerung.
>
> Gruss Olaf
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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