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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen
  • Date: Tue, 16 Oct 2012 07:37:56 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

charly.strolchi schrieb:
Hallo!

Die Soft-Air-MP und auch die Pistole müsste man mal sehen, denn eine Soft-Air ohne waffentypische Markierung ist keine Anscheinswaffe nach 42a WaffG und kann deshalb mitgeführt werden, auch mit neonfarbenen Materialien - ich habe jetzt neongrüne Abzüge gesehen - auch das genügt. Dann wäre noch zu prüfen ob das "führen" nach der Definition in der VwV (in weniger als 3 Sekunden und mit weniger als 3 Handgriffen zugriffsbereit) überhaupt vorliegt.... Der 42a WaffG ist ein sehr schwieriges Terrain, das habe ich während des Tags der Schützenvereine am Infostand immer wieder erfahren dürfen.

Gruß Uwe Weber

bild gibts hier: http://regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.foto.185964.2.html

Auch dort steht VERBOTENE Gegenstände.
Die beiden Softairs erfüllen die Beschreibung der "Anscheinswaffe".




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