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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen


Chronologisch Thread 
  • From: Timo Schröder <witzbold81 AT aol.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen
  • Date: Tue, 16 Oct 2012 10:34:17 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Die Taurus PT24/7 habe ich selber auch als Co2 Airsoft.
Schicke Mp5 - Frontgriff ausfahrbar zum Zweibein und ein Reddot drauf. Wäre was für meine Freundin!
Die wurde so aber nicht gekauft um Leute zu erschrecken - die wurde bespielt!
In der Regel kennen diejenigen die Airsoft spielen sich wenigstens grundlegend im WaffG aus.
Wäre ganz interessant zu wissen aus welchem Grund die beiden Airsofts eingezogen wurden. Aber diese Infos wird die Polizei so nie rausgeben!
Es kommt oft genug vor das Airsofts trotz korrektem Transport, oder spielen auf legalem Gelände eingezogen und nicht wieder herausgegeben werden.



Am 16.10.2012 09:37, schrieb Cathy:
charly.strolchi schrieb:
Hallo!

Die Soft-Air-MP und auch die Pistole müsste man mal sehen, denn eine Soft-Air ohne waffentypische Markierung ist keine Anscheinswaffe nach 42a WaffG und kann deshalb mitgeführt werden, auch mit neonfarbenen Materialien - ich habe jetzt neongrüne Abzüge gesehen - auch das genügt. Dann wäre noch zu prüfen ob das "führen" nach der Definition in der VwV (in weniger als 3 Sekunden und mit weniger als 3 Handgriffen zugriffsbereit) überhaupt vorliegt.... Der 42a WaffG ist ein sehr schwieriges Terrain, das habe ich während des Tags der Schützenvereine am Infostand immer wieder erfahren dürfen.

Gruß Uwe Weber

bild gibts hier: http://regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.foto.185964.2.html

Auch dort steht VERBOTENE Gegenstände.
Die beiden Softairs erfüllen die Beschreibung der "Anscheinswaffe".





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