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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen das Waffenrecht"

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen das Waffenrecht"


Chronologisch Thread 
  • From: <charly.strolchi AT t-online.de>
  • To: "Mailingliste der AG Waffenrecht" <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen das Waffenrecht"
  • Date: 16 Oct 2012 07:20 GMT
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Title: T-Online eMail
Hallo!

Quelle ist das WaffG selbst, siehe §42a im kompletten Text - da ist aufgeführt wann eine Anscheinswaffe eben keine solche ist (ich empfehle in Vorträgen immer den Text einfach zu kopieren und mitzuführen, denn ich muss gestehen viele Kontrollbeamte lesen diesen nicht zu Ende...) - sowie die entsprechenden Passagen in der VwV zum führen. 

Gruß Uwe

P.S. 
Merlin, solche Berichte müssen entsprechend ausfallen um die Anzahl an "Mannstunden" sowie die damit verbundenen Aufwandsentschädigungen zur Nachtzeit zu rechtfertigen. Und da sich nach einer Umfrage ca. 47% der Journalisten den Grünen nahestehend bezeichneten muss ja irgendwoher das "Futter" für neue Verbotsanträge kommen.

  "Timo Schröder" <witzbold81 AT aol.com> schrieb:
Hallo Uwe,

gibt es dazu irgendwie eine Quelle?
Das sind sehr interessante und wichtige Infos für die Anscheinswaffenschützen.

Gruss Timo

Am 15.10.2012 19:54, schrieb charly.strolchi AT t-online.de:
Hallo!

Die Soft-Air-MP und auch die Pistole müsste man mal sehen, denn eine Soft-Air ohne waffentypische Markierung ist keine Anscheinswaffe nach 42a WaffG und kann deshalb mitgeführt werden, auch mit neonfarbenen Materialien - ich habe jetzt neongrüne Abzüge gesehen - auch das genügt. Dann wäre noch zu prüfen ob das "führen" nach der Definition in der VwV (in weniger als 3 Sekunden und mit weniger als 3 Handgriffen zugriffsbereit) überhaupt vorliegt.... Der 42a WaffG ist ein sehr schwieriges Terrain, das habe ich während des Tags der Schützenvereine am Infostand immer wieder erfahren dürfen.

Gruß Uwe Weber


 "Michael Gehm" <mailto:michael.gehm AT gmx.de> schrieb:
> Wenn ich ehrlich bin, aus meiner Sicht eine eher lächerliche Bilanz, was
die Polizei da als Erfolgsstory verkauft. Und dies nicht nur aus
waffenrechtlicher Sicht.

Im Gegenteil: Gut zu lesen, dass in offensichtlich einschlägig
vorbelastetem Umfeld zu einschlägiger Nachtzeit nicht eine einzige
illegale Schusswaffe festgestellt wurde!

http://regiotrends.de/de/polizeiberichte/index.news.185964.kontrollaktion-der-polizei-in-kehl---ergebnis-der-kontrollen-in-der-kaeoenigsberger-straaee---erschreckende-bilanz-bei-verstaeoeaeen-gegen-das-waffenrecht.html

Gruß
Michael


--
Ag-waffenrecht mailing list
mailto:Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

 


 

  • Re: [Ag-waffenrecht] "Kontrollaktion der Polizei in Kehl - Erschreckende Bilanz bei Verstößen gegen das Waffenrecht", charly.strolchi, 16.10.2012

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