ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
Listenarchiv
- From: "B. Steiger" <piratbernd AT gmail.com>
- To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Ag-waffenrecht] waffenbrief
- Date: Sun, 23 Sep 2012 07:39:14 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
Wird dort in diesem Ausweis dann keine frei verkäufliche Waffe wie z.b. ein Repetiergewehr eingetragen?
Am 22.09.2012 23:11 schrieb "Susanne P. Dobert" <putsche AT hotmail.de>:
Hallo,
ich stimme Katja zu.
Allerdings fände ich den Waffenbrief keine schlechte Idee, wenn es so laufen würde, wie in Österreich.
Dort hat der Legalwaffenbesitzer nur einen Lichtbildausweis, wo drin steht, dass er Legalwaffenbesitzer ist, siehe Anhang. Diesen hat man dabei.
(Die zwei Waffen Ziffer a) bekommt man in Österreich auf jeden Fall zur Selbstverteidigung. Ist man Sportschütze, dann braucht man Ziffer b). Da muss man aber eine Sportdisziplin für die Waffe nachweisen.)
Zu Hause könnte man dann den Waffenbrief im Safe haben.
Das wäre auch mehr im Sinne des UN-Firearns-Protokolls. Denn es sollen Waffen registriert werden und nicht Waffenbesitzer.
Aber das wäre ja eine Erleichterung für den Deutschen Waffenbesitzer - igitt!
Liebe Grüße
Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Email: putsche AT hotmail.de
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, Wien
Deutschland: Raiffeisenstr. 30, 86663 Asbach-Bäumenheim
Am 21.09.2012 22:42, schrieb Cathy:
Die Frage stellt sich, was du damit erreichen willst.
KfZ-Brief bescheinigt den rechtmäßigen Besitz und zeigt die Historie.
Flensburg-Register hilft bei der Kontrolle.
WBK bescheinigt den rechtmäßigen Besitz UND die Kontrolle.
NWR zeigt die Historie und hilft bei der Kontrolle.
Waffenbrief ist daher doppel-moppel, weil alles, was er beweisen kann, schon erfasst ist durch WBK und NWR. Ausserdem ist es doch einfacher drei WBKs als 24 Waffenbriefe mit sich rumzuschleppen, oder?
--
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- [Ag-waffenrecht] waffenbrief, oliver huber, 21.09.2012
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- Re: [Ag-waffenrecht] waffenbrief, B. Steiger, 23.09.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] waffenbrief, Susanne P. Dobert, 23.09.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] waffenbrief, B. Steiger, 23.09.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] waffenbrief, Susanne P. Dobert, 22.09.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] waffenbrief, volker t., 22.09.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] waffenbrief, Merlin, 24.09.2012
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