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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Daten vom BKA

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Daten vom BKA


Chronologisch Thread 
  • From: ukw <ukw AT berlin.com>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Daten vom BKA
  • Date: Wed, 15 Aug 2012 01:00:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Gut gemacht (Deine Antwort auf http://thegeek.de/statistiken-des-bka-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-erhalten/)
thumps up!
ukw

Am 14.08.2012 22:52, schrieb m.schieferdecker:
Hallo Volker,

ja ich habe heute einen kleinen Post dazu verfasst, dazu aber nur
grundlegendes
geschrieben. Eine detaillierte Analyse der AG steht noch aus (ich würde gerne
mehr helfen, aber das NWR Projekt bindet mich derzeit sehr stark), aber ich
hoffe ich konnte mit meinem Beitrag einen kleinen Beitrag zur Auswertung
leisten.

http://wp.me/pGiiJ-eM

Liebe Grüße,

Marc

PS: Wenn ihr mal im Sauerland seid und ein wenig schießen wollt, meldet euch,
ich kenne da einen tollen Verein. :-)

volkert <tomalavr AT aol.com> hat am 14. August 2012 um 20:19 geschrieben:
Am 14.08.2012 19:14, schrieb Susanne P. Dobert:
ebenfalls +1

Also ich finde definitiv nichts, was dagegen spricht, dass wir die
BKA-Daten auf die WIKI-Seite laden.
Wir können uns aber auch von Marcs Blog bedienen oder ich lade das auf
die Kanzlei-Homepage.
Wie ihr wollt.
Hallo? Verstehe ich das richtig, dass die detaillierte PKS bei Marc
schon zu finden ist?
Dann sendet mir bitte einen Link.
Merci vielmals...


Dann eine Antregung zur Diskussion:
Mir ist aufgefallen, dass es wohl eine Problematik bezüglich des
"Verlierens" von Waffen beim LWB gibt.
Mir ist auch aufgefallen, dass es fast keine Tatverdächtigen gibt,
wenn eine Waffe verschwindet. Wenn es Tatverdächtige gibt, dann sind
das fast immer deutsche Tatverdächtige.

Glaubt ihr, dass es tatsächlich beim LWB eine Schwachstelle gibt, was
die "Überführung" einer Legalwaffe zur illegalen Waffe angeht?

Ich bin bisher der Überzeugung gewesen, dass durch den Verlust durch
"Verlieren" einer Waffe die Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird.
Was soll dann der Tatverdacht? Wenn ich etwas verliere, dann bin ganz
alleine ich dafür verantwortlich. Da gibt es kein Vertun.
Etwas anders sieht es aus, wenn eine Waffe gestohlen wird und man diesen
Verlust erst viel später wahrnimmt.
Aber das klingt mir doch sehr konstruiert.



Wenn ja - sollen wir bei den Länderbehörden nachbohren, wie sich die
Verlustfälle/Diebstahlsfälle beim LWB im Detail zusammensetzen?
Das sollten wir in der Tat tun....


Grüße
Volker






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