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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Debatte BW

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Debatte BW


Chronologisch Thread 
  • From: Ralf Berger <rabe3107 AT googlemail.com>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Debatte BW
  • Date: Mon, 23 Jul 2012 01:19:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

+1


Am 22.07.2012 um 15:06 schrieb Kaspardavid
<Kaspardavid AT news.piratenpartei.de>:

> Hallo Uwe,
>
> JETZT weiß ich, woher Sakellariou von der Durchschlagskraft von Feuerwaffen
> weiß. WIR SELBST schicken ihm noch unsere Daten und denken, Sakellalriou
> interessiert ein US-Major in Fort Hood. Wir machen uns mit Klugscheißerei
> auch noch selbst das Leben schwer und sind überrascht, wenn aus diesem
> Pamphlet nur noch "...Dum-Dum-Geschosse...", "...erschoss ein Major mehrere
> Menschen...", "... Großkaliber ist nicht gefährlicher als Kleinkaliber..."
> übrig bleibt. Sag mal, wir wissen doch alle, dass nur die Bruchstücke
> dieses Gesamtkunstwerks übrig bleiben, die der Waffenverbotslobby dienen.
> Wenn Großkaliber nicht gefährlicher ist als Kleinkaliber, verbieten die
> halt alles!
>
> Entschuldige, aber vielleicht solltest Du lieber sowas einstellen. Das wäre
> ein Brief nach meinem Geschmack:
>
> /Sehr geehrter Herr Sakelariou,
> ich kann nicht verstehen, warum Sie sich über die Durchschlagskraft von
> Schusswaffen auslassen und auf die Gefahr hinweisen, dass auch unsere
> Polizei hierdurch gefährdet wird. Sie nehmen ausdrücklich die Taten in
> Karlsruhe und Lehrensteinsfeld zum Anlass, die durch eine Änderung des
> Waffenrechts hätten niemals verhindert werden können.
>
> Ich würde an Ihnen hochschauen, wenn Sie, statt in Baden-Württemberg gegen
> gesetzestreue Bürger aufzubegehren, die Initiative ergreifen und im Land
> Ihrer Vorväter mit dem gleichen Enthusiasmus gegen Korruption ankämpfen und
> beim Aufbau einer funktionierenden Steuerprüfungsbehörde mithelfen würden.
>
> Nun gut, vielleicht verstehen Sie nichts von griechischer
> Steuergesetzgebung. Aber von etwas nicht die geringste Ahnung zu haben hat
> sie ja auch nicht gehindert, in der Landtagsdebatte eine Verschärfung des
> Waffenrechts zu fordern.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Kaspardavid/
>
> charly.strolchi schrieb:
>
>> Hallo!
>> Mit Erlaubnis des Erstellers dieses Briefes möchte ich diesen einstellen:
>> "Sehr geehrter Herr Sakellariou,
>> auf der Internet-Seite des SWR vom 20. Juli 2012 sind Sie mit Ihrem
>> Debattenbeitrag zum Waffenrecht im Landtag von Baden-Württemberg zitiert.
>> Demnach fordern Sie das Verbot von Großkaliberwaffen in Privathand. Ich
>> wohne in Nordrhein-Westfalen, gleichwohl interessiert mich dieses Thema,
>> weil es schließlich ein Bundesgesetz berührt, das Sie entsprechend ändern
>> wollen.
>> Sie wollen Großkaliberwaffen in Privathand verbieten. Diese Position zu
>> vertreten, ist Ihr gutes Recht. Mein Recht als Bürger ist es
>> andererseitszu erfahren, was Sie verbieten wollen. Das verlangt schon das
>> Bestimmheitsgebot des Grundgesetzes. Also: was genau wollen Sie verbieten?
>> Ich frage auch deshalb, weil ich gerne Neues erfahren möchte. Mir ist
>> nämlich keine waffentechnische und darauf basierend rechtliche Definition
>> von "Großkaliber" bekannt, weder aus Deutschland noch aus dem EU-Raum, der
>> ja immerhin eine gemeinsame EU-Waffenrechtsrichtlinie kennt. Auch dort
>> findet sich keine entsprechende Definition. Was es gibt, ist eine
>> Abgrenzung des klassischen Kleinkalibers .22 Randfeuer gegenüber allen
>> anderen (größeren) Kalibern gemäß der Sportordnung mehrerer
>> Schießsportverbände. Damit ist aber über irgendwelche ballistische
>> Leistungen der entsprechenden Munition überhaupt nichts ausgesagt.
>> Kaliber - das ist nichts anderes als der Laufdurchmesser der Waffe. Die
>> besonders seit dem Amoklauf von Winnenden gestellte Forderung nach dem
>> Verbot von Großkaliber in Privatbesitz verrät nur eines : Unkenntnis
>> waffen- und munitionstechnischer Selbstverständlichkeiten. Kurz nach einem
>> derart schrecklichen Ereignis mag dies - vor allem bei waffentechnischen
>> Laien - verständlich und somit verzeihlich sein, nachdem aber mehr als
>> drei Jahre vergangen sind, muss man als Bürger ein Mindestmaß an Sachkunde
>> bei der politischen Debatte um das Waffenrecht verlangen. Leider gewinnt
>> man immer mehr den Eindruck, als ob gerade diese notwendigen Kenntnisse
>> bewusst vermieden würden, damit nur die einmal gefasste Meinung nicht in
>> Gefahr gerät.
>> Sie stellen die folgende Gleichung auf: großes Kaliber = große Wirkung,
>> kleines Kaliber = kleine Wirkung. Das ist schlicht naiv und
>> waffentechnischer Unsinn. Auf der Basis gleichen Kalibers gibt es Patronen
>> völlig unterschiedlicher Wirkungen - von hoher Durchschlagskraft bis zu
>> geringer Durchschlagsleistung, dafür aber besserer Aufhaltekraft. Und was
>> Sie offensichtlich ncith erkannt haben: Kleinkalibrig kann sogar weit
>> gefährlicher als großkalibrig sein. Im November 2009 erschoss ein US
>> -Major in Fort Hood (Texas) mehrere Menschen mit einer Pistole des
>> Kalibers 5,7mm x 20. Dieses Kaliber ist so klein, dass es seit der
>> Waffengesetzänderung von 2009 in Deutschland zu den verbotenen
>> Gegenständen zählt. Und waffentechnisch gesehen, hat auch der norwegische
>> Täter eine kleinkalibrige Waffe benutzt, nämlich die Ruger Mini 14 im
>> Kaliber 5,56mm x 45. Das ist nichts anderes als das gängige NATO-Kaliber,
>> also dasselbe wie z.B. beim G 36 der Bundeswehr. Der Wechsel vom damaligen
>> NATO-Kaliber 7,62mm x 51 hat man doch nicht gemacht, um eine geringere
>> Wirkung hinzunehmen, im Gegenteil: das kleinere aber erheblich schnellere
>> Geschoss führt zu deutlich schwieriger zu behandelnden Verletzungen. Der
>> Grund für den Kaliberwechsel bei der NATO war banal: der Soldat kann wegen
>> des geringeren Gewichts deutlich mehr Patronen mit sich führen als bislang.
>> Schauen wir einmal auf die Polizei. Jahrzehntelang war die verbreitetste
>> Munition im polizeilichen Einzeldienst die Patrone 7,65 mm, die nach der
>> Definition der Schießsportverbände zu den Großkalibern zählt. Wegen
>> erwiesener unzureichender Leistung wurde dieses Kaliber bei der Polizei
>> ausgemustert, nämlich mit der Einführung der ersten echten
>> Polizeiwaffengeneration 1977, die allgemein das Kaliber 9mmx19 einführte.
>> Noch kurioser: die weibliche Kriminalpolizei führte Pistolen des Kalibers
>> 6,35 mm, auch dies nach der genannten Defintion ein Großkaliber, aber in
>> der ballistischen Leistung schwächer als so manche Laborierungen der
>> klassischen Kleinklaiberpatrone .22 Randfeuer.
>> Bis ca. 1999 gab es bei den Polizeien von Bund und Ländern die Patrone des
>> Kalibers 9mm x 19 mit einem Vollmantelrundkopfgeschoss, das eine
>> erhebliche Durchschlagskraft, aber eine miserable Aufhaltekraft hatte.
>> Erst nachdem im Herbst 1999 in München bei einem Einsatz nicht nur der
>> Angreifer, sondern auch der hinter ihm stehende unbeteiligte Bruder von
>> ein- udn demselben Projektil getötet worden war, kam Bewegung in die
>> politische debatte, die bis dahin "fies" vor angeblicher Dum-Dum-Muniton
>> gewesen war (auch dies ein weiterer schlimmer Beweis dafür, wenn eine
>> öffentliche Debatte jegliche Sachkenntnis vermeidet).Technisch betrachtet,
>> handelt es sich bei der jetzigen Polizeimunition um eine Patrone mit einem
>> Hohlspitzgeschoss, das sich kontrolliert aufpilzt, um bei Weichzielen eine
>> bestimmte Aufhaltekraft zu entfalten, andererseits bei Beschuss von
>> Hartzielen noch eine genügende Durchschlagskraft zu bewahren – ein
>> klassischer Kompromiss. Die Durchschlagskraft aber ist deutlich geringer
>> als bei der alten VM-Munition. Es geht aber auch andersherum: die
>> Bundeswehr verwendet in Afghanistan dieselbe Patrone mit einem
>> Stahlkerngeschoss, um auch Schutzwesten durchschlagen zu können. Auch die
>> Spezialeinheiten der Polizeien von Bund und Ländern verfügen über diese
>> Munition, um für die verschiedenen polizeilichen Lagen eine entsprechend
>> breite Munitionspalette zur Verfügung zu haben.
>> Also: es ist eine Mär, dass Großkaliber grundsätzlich gefährlicher sei als
>> Kleinkaliber. Blinde Ideologie ist ein schlechter Ratgeber. Für diese
>> Ansicht habe ich einen Mitstreiter, den ehemaligen Vorsitzenden des
>> Bundestags-Innenausschusses, Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD). Er hat zum
>> Waffenrecht folgendes gesagt:
>> /„Ob man also den Schießsport mag oder nicht, /
>> /ob man privat Waffen mag oder nicht, /
>> /ob man die Jagd mag oder nicht,/
>> /ob man Gotcha-Spiele mag oder nicht -/
>> /das alles kann nicht die Gesetzgebung bestimmen.“/
>> Eines zum Schluss: der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hatte sich auf
>> die Seite des Aktionsbündnisses Winnenden geschlagen und ein Verbot von
>> Großkaliberwaffen in Privathand gefordert. Die Öffentlichkeit, Medien und
>> Politik glauben seither, einen gewichtigen Kronzeugen für ihre Haltung zu
>> haben. Weit gefehlt, das ist schlicht pharisäerhaft. Dazu folgende
>> Aufklärung:
>> Der BDK-Bundesdelegiertentag vom 6. bis 8. Oktober 2009 in Suhl beschloss
>> den Antrag Nr. 2.6, der sich für ein solches Verbot von Großkaliberwaffen
>> in Privatbesitz ausspricht. Dumm nur: das Ganze ist geheuchelt. Wer
>> nämlich diesen Beschluss im vollständigen Wortlaut liest, stellt
>> Erstaunliches fest:
>> Das Verbot von Großkaliberwaffen soll für alle Bürger gelten – nur nicht
>> für die eigenen BDK-Mitglieder. Der Beschlusstext nennt nämlich eine
>> Ausnahme von diesem Verbot:
>> **
>> *„Personen, die zum Führen von Waffen berechtigt sind, bleiben davon
>> unberührt“.*
>> **
>> Woher nehmen Sie übrigens die Hoffnung, dass das Verbot von Großkaliber in
>> Privathand irgendetwas verhindern könnte? Sie übersehen offenbar, dass nur
>> wenige Tage nach dem Amoklauf von Winnenden ebenfalls in Baden-Württemberg
>> ein junger Mann eine Kleinkaliberpistole aus einem Schützenhaus gestohlen
>> (soviel zu der angeblich sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in
>> Schützenhäusern) und dann vier Menschen seiner Familie erschossen hatte.
>> Weiter istz darauf hinzuweisen, dass die beiden Amoktaten in Finnland (in
>> der Zeit nach Winnenden) mit Kleinkaliberwaffen verübt wurden. Merkt
>> eigentlich niemand, dass die ganze Diskussion über das Tatmittel
>> "Schusswaffe" in die Irre führt? Mit Messern werden jährlich wesentlich
>> mehr Menschen getötet oder verletzt. Angesichts der deutlich geringeren
>> öffentlichen und politischen Aufmerksamkeit für diese Straftaten drängt
>> sich der Eindruck auf, als sei es weit weniger schlimm erstochen als
>> erschossen zu werden. Ich empfinde dies als bedenkliche Verharmlosung von
>> Körperverletzungs- und Tötungsdelikten, wenn das Tatmittel "bloß" ein
>> Messer war.
>> Was sehr bedenklich stimmt, ist die um sich greifende Art, Mißliebiges
>> verbieten zu wollen (in aller Regel dann, wenn es einen selbst nichts
>> kostet). Da sind Sie allerdings nicht alleine. Die Grünen gehen ebenfalls
>> diesen Weg in eine Verbotsrepublik Deutschland. Das ist einmal mehr bei
>> ihren Gesetzesanträgen zum Waffenrecht deutlich geworden, die am 21. Mai
>> 2012 Gegenstand der Anhörung vor dem Innenausschuss des Deutschen
>> Bundestages waren. Alle dort anwesenden Fachleute, auch die von Polizei
>> und Staatsanwaltschaft, haben sich gegen die Vorschläge der Grünen
>> gewandt. Dabei haben die Grünen auch bei diesen Gesetzesanträgen ein
>> Verbot verlangt (diesmal von halbautomatischen Waffen, die wie
>> Kriegswaffen aussehen). Hintergrund ist - so in deren Begründung zum
>> Gesetzesantrag nachzulesen - das schreckliche Verbrechen in Oslo.
>> Bemerkenswert ist, dass die betroffenen Norweger selbst es rundheraus
>> abgelehnt haben, ihr Waffengesetz aufgrund dieses Verbrechens zu ändern.
>> Das hat kürzlich erst noch die Richterin im Prozess, Wenche Elizabeth
>> Arntzen, bekräftigt: "Ausnahmetaten brauchen keine Ausnahmegesetze."
>> **
>>
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