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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Hauskontrolle

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Hauskontrolle


Chronologisch Thread 
  • From: Cathy <Cathy AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Hauskontrolle
  • Date: Mon, 02 Jul 2012 16:36:15 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

TooMuch[at]t-online.de schrieb:
Hallo
Ich bin Sportschütze und finde die Kontrollen sinnvoll.

Auch wenn es eine Einschränkung der Grunderechte mit sich bringt, wirksam sind diese Kontrolen tatsächlich nur dann wenn auch verdachtsunabhängig kontrolliert werden kann. Alle Schiesssportler die ich kenne, haben kein Problem damit jedem BEFUGTEN und KOMPETENTEN Beamten oder Sachverständigen spontan die sichere Aufbewahrung der auf ihrer WBK eingetragenen Waffen unter Beweis zu stellen, solange sich die Kontrolle innerhalb der Wohnung auf den o.g. Sachverhalt beschränkt. Ein Deko-Verderlader an der Wohnzimmerwand geht die Herrschaften dann aber definitiv NIX AN.

Das ganze sollte natürlich mit angemessenen Gebühren verbunden sein, aus einzelnen Bundesländern/Kreisen ist von unverschämte Forderungen zu hören gewesen. ...

Grüsse, Thomas Vogel

Hallo Thomas,

ähnlich äußerten sich beim letzten Mumble Treffen einige, d.h. sie wollen sich weder gegen die Kontrolle vor Ort, noch gegen verdachtsunabhängige, noch gegen unangekündigte Kontrollen verwehren - weil sie ja eine weiße Weste und nichts zu verstecken haben.

Ich habe hier immer noch einige Zweifel, ob damit die innere Sicherheit wirklich erhöht wird, aber wenn die Mehrheit der AG dies so sieht - soll es mir Recht sein. (BTW: die FDP sah das 2010 nicht so)

Was aber gar nicht geht, sind Gebühren hierfür zu verlangen. (die Erhebung von Gebühren ist in der WaffenVwV nicht vorgesehen)

Und was auch nicht geht, sind die Bremer Ansätze oder die Vorschläge des SSW in SH, dass jeder LWB jedes Jahr einmal kontrolliert werden muss.

Drei Einzelfälle, nach denen jedesmal das WaffG geändert wurde, können nicht systemrelevant für eine flächige und dauerhafte Kontrolle sein. (Bad Reichenhall - Entwendung aus einem Holzschrank führte zu Sicherheitstresoren; Erfurt führte zur MPU bis 25 Jahren; Winnenden führte zu Straftat statt OWI und zu verdachtunabhängige Hauskontrollen).

Memmingen zähle ich hier ausdrücklich nicht dazu. Da war die Behörde zu faul, den Waffenraum vor Ort zu begutachen, was Pflicht gewesen wäre.

BTW: die Behörden hätten, wenn sie Lust gehabt hätten bzw. an der Durchsetzung des 2003er Gesetzes Interesse gehabt hätten, schon längst verdachtsabhängig vor Ort kontrollieren können. Sie hatten beides nicht - und deshalb sollte auch niemand Gebühren zahlen, der ordnungsgemäß aufbewahrt.




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