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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Lesenswert@susanne/cathy

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Lesenswert@susanne/cathy


Chronologisch Thread 
  • From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Lesenswert@susanne/cathy
  • Date: Wed, 20 Jun 2012 21:48:53 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Oliver,

ich glaube Du hast das missverstanden, was ich meine.
Der Gesetzgeber verbietet durch das WaffG, dass jeder Bürger sich eine Waffe frei kaufen kann. Wann und wie und sooft er will. Dieses Verbot regelt er durch das Bedürfnis.
Nur ganz wenige Bürger dürfen sich demnach Waffen kaufen unter ganz bestimmten engen Voraussetzungen.

Auch meine Behörde arbeitet in diesem engen Rahmen korrekt.

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 20.06.2012 21:34, schrieb oliver huber:
 liebe susanne,

Das Bedürfnis funktioniert nur in eine Richtung: VERBIETEN.

das "nur" in der aussage stellt eine ausschliesslichkeit da, die ich faktisch wiederlegen kann.
meine behörde arbeitet einwandfrei.!!!!! 
auch das zu erwähnen sollte hier seinen platz finden!

eine weitere waffe - muss nach der gesetzeslage zugestanden werden!

die behörde würde immer einen rechtsstreit verlieren - was nachfolgend zu einen verfahren 
gegen den sachbearbeiter verwand werden könnte. 
verwaltungsrechtlich !
die meisten waffenbeantrager scheuen diese schritte nur aus angst vor folgenden restriktionen
ebenso wie dienstaufsichtsbeschwerden gegen polizeibeamte...

grüße oliver

----- Original Nachricht ----
Von:     Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
An:      Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Datum:   20.06.2012 21:16
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Lesenswert@techwessel

Hallo,

ich muss Cathy recht geben.

Das ist der Sinn des Bedürfnisses.

Liebe Grüße

Susanne

Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim


Am 20.06.2012 19:36, schrieb Cathy:
oliver-huber schrieb:
lieber techwessel,

und stell dir vor
jäger+sportschütze in einer person
kann theoretisch
6 kurzwaffen haben 2 auf sportliches bedürfniss 2 fangschusswaffe 2 
jagdsportliche waffen.....cool oder
grüße oliver
Das Bedürfnis funktioniert nur in eine Richtung: VERBIETEN.

D.h. du darfst mit Sammlerwaffen keinen Sportwettkampf mitmachen.
Du darfst mit Sportwaffen nicht jagen usw. usw.

Sportschützen mit z.B 2 Kurzwaffen, die später den Jagdschein machen, 
wird die dritte Kurzwaffe erstmal abgelehnt. Sie hätten ja schon zwei. 
Und dann fängt der Rechtsstreit an.........

Aktuell ist die Waffenminier-manonmie so weit gediegen, dass 
Berufswaffenträger, die schon immer einen Waffenschein hatten, dieser 
nicht verlängert wird, mit der Begründung, sie bräuchten dafür einen 
regelmäßigen Auftragsgeber und sie könnten ja in einen Sportverein 
eintreten, um wenigsten den Waffenbesitz zu erhalten. Als ob sie da 
einen 2 Zöller gebrauchen könnten bzw. draußnen einen 6er.

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Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




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