Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Auto als "Waffe" neue definition

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Auto als "Waffe" neue definition


Chronologisch Thread 
  • From: Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Auto als "Waffe" neue definition
  • Date: Wed, 20 Jun 2012 21:44:13 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Hallo Oliver,

wie Du weißt, wurde Karthago zerstört.

Eure Überlegungen zum Begriff "Waffe" sind eher philosophischer Natur.

Lasst uns beim Gesetzesbegriff bleiben und den Begriff auch möglichst eng fassen. Nur so hat ein Waffengesetz Sinn, dass es nämlich den Umgang mit Gegenständen regelt, die wirklich Waffen sind.

Nicht erfasst sollten sein:
Gebrauchsgegenstände, die mißbräuchlich als Waffe verwendet werden können.

Wir sind uns hier wohl alle einig, dass auch Hammer zu Waffen werden können und Küchenmesser auch.

Und wir wissen alle, dass wir uns streiten könnten, ob denn eine Sportwaffe wirklich eine Waffe sei, wenn sie doch nur zum Löcherstanzen auf der Scheibe gebaut ist.
Lasst uns auf diese Wortklauberei aber verzichten, weil wir nicht ernstlich eine "Feuerwaffe" als Nicht-Waffe, sondern als Sportgerät deklarieren können. Da lacht uns jeder (meiner Meinung zu Recht) aus.

Im übrigen gibt es genau zu diesem Punkt, nämlich das Führverbot von Gebrauchsmessern (Einhandmesser) ein Rechtsgutachten, dass das WaffG verfassungswidrig ist, weil es den Umgang mit "Nicht-Waffen" regelt.

Liebe Grüße

Susanne
Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim

Am 19.06.2012 16:11, schrieb oliver huber:
 liebe susanne,

danke für die fakten und argumente basierte aufklärung.

bis ceterum censeo carthaginem esse delendam

liebe grüße oliver

----- Original Nachricht ----
Von:     Susanne Putsche Dobert <putsche AT hotmail.de>
An:      Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Datum:   19.06.2012 15:07
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Auto als "Waffe" neue definition

Hallo Leute,

bitte das Thema abhacken!
Das ist völliger Quatsch.

Denkt einfach nicht mehr darüber nach! Streicht es.

Liebe Grüße:-)

Susanne

Susanne Putsche Dobert
Rechtsanwältin
Kroatien: Batvaci 100, 52215 Vodnjan
Österreich: Floridusgasse, 1210 Wien
Deutschland: Raiffeisenstraße 30, 86663 Asbach-Bäumenheim


Am 19.06.2012 08:31, schrieb oliver huber:
lieber patrick,
okay ich erweitere wir haben dann also ein
HIEB-, STOß, und SCHUßWAFFENGESTZ,
das sogar in bestimmten bereichen ein
SPIELZEUGGESETZ ist. (aber eben nicht so heisst)

müsste aber nicht ein AUTO, das als WAFFE eingesetzt wird und
die damit begangene tat auf einer anderen
gesetzlichen ebene behandelt werden.

liebe grüße oliver

----- Original Nachricht ----
Von:     Patrick Neuhaus<sportschiessen AT tsv-kenten.de>
An:      Mailingliste der AG
Waffenrecht<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Datum:   19.06.2012 05:18
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Auto als "Waffe" neue definition

Am 18.06.2012 22:50, schrieb oliver huber:
liebe mitstreiter,
da wäre dann wohl eine neue definition für waffen fällig.
zur zeit haben wir dann nur ein SCHUSSWAFFENGESETZ.
es sollte dann ein wirkliches WAFFENGESETZ erarbeitet werden.
oder liege ich da sowas von falsch :-) ;-)

neue zeiten brauchen neue ideen. also ?????

Waffen sind Gegenstände welche die Körperkraft bei Gewaltanwendungen
umsetzen und/oder steigern bzw. ersetzen und so bei bestimmten Formen
der Auseinandersetzung mit Jagdwild oder Gegnern der eigenen Spezies
zu einem Vorteil führen sollen. Diese Definition entspricht
weitestgehend
dem allgemeinen Sprachgebrauch.

oder wie wäre es damit:

Der Begriff Waffe ist auch im nicht-materiellen Sinn zu definieren.
In der psychologischen Kriegsführung können beispielsweise alle
Mittel, die der Schädigung der gegnerischen Soldaten, aber auch
   der Zivilbevölkerung des Gegners dienen, als Waffe bezeichnet
werden. Weiterhin können alle den Kriegs- und Kampfeinsatz
unterstützenden Mittel der Information, Desinformation,
Unterwanderung, Sabotage und Ausübung psychologischen
Drucks auf  Menschen als Einsatz von Waffen betrachtet werden.

damit wären spiegel ebenso wie die bildzeitung, aber auch
die piratenpartei eine WAFFE ;-)
fe
liebe grüße oliver



----- Original Nachricht ----
Von:     Axel Hammer<axel-hammer AT gmx.de>
An:      Mailingliste der AG
Waffenrecht<ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Datum:   18.06.2012 18:07
Betreff: [Ag-waffenrecht] Auto als "Waffe"

"Neonazi soll Auto als Waffe benutzt haben"



          
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-neonazi-soll-absichtlich-in-g


            
ruppe-von-linken-gerast-sein-a-839505.html

Axel
-- 
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht

Also wir haben "kein" reines Schußwaffengesetz, da im Waffengesetz auch
geregelt ist was eine Waffe ist und wie sie definiert ist. Dazu gehören
zum beispiel auch Messer, Bogen, Armbrust. Wobei die Armbrust per WaffG
einer Schußwaffe gleich gestellt ist.
Gruß Patrick 74


--------------------------------

-- 
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht


--------------------------------

-- 
Ag-waffenrecht mailing list
Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang