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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: "mail AT welser.info" <mail AT welser.info>
  • To: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 15 May 2012 13:35:29 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

In der Praxis wird das Erfordernis der Zulassung dadurch umgangen, dass die Hersteller ihre Produkte als Tierabwehrsprays kennzeichen, so dass sie nicht dem WaffG unterliegen. Derartige Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben , besessen und geführt werden . Ungeachtet dessen kann das Führen von Tierabwehrsprays bei Versammlungen, die unter das Versammlungsgesetz fallen sowie auf dem Weg dorthin oder zurück als Verstoß gegen das Waffenverbot geahndet werden. [13]

In jedem Fall ist der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Menschen als gefährliche Körperverletzung strafbar. [14] Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr vorliegt.

Quelle http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray 

 


von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de> hat am 15. Mai 2012 um 13:14 geschrieben:

>
> widu schrieb:
> > natürlich hast Du ein Recht auf Notwehr ... Aber bis man seine Waffe aus
> > dem Schrank geholt hat, die Munition aus einem anderen, das Magazin
> > geladen und dann beim Einbrecher ist.....ja dann ist er weg.
>
> Erneut weise ich dich darauf hin, dass der Begriff der Waffe nicht auf
> Schusswaffen in dem Sinne begrenzt wie du ihn benutzt. Ich rede u.a. auch
> von Pfefferspray, Messer und Taser. Erstere sind nicht im Schrank. Bei
> letzterem ist der Besitz verboten. Bitte differenzieren!
>
> > oder jemanden aus versehen töten weil er deine Geldbörse mit 200€
> > klauen wollte ?
> >
> > Erklär das mal deinen Kindern das da ein toter Mann in der Küche liegt
> > oder später dem Richter, oder deinem Gewissen....denn jeder Mensch hat
> > auch Menschen die ihn lieben...und ist er noch so schlecht.
>
> Ich möchte hier keine Diskussion über die Gebotenheit der Notwehr
> führen. Falls du das willst: bitte gerne. Dann aber ohne jegliche
> Scheinargumente, wie den appeal to emotion.
> --
> Ag-waffenrecht mailing list
> Ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
> https://service.piratenpartei.de/listinfo/ag-waffenrecht



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