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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: von tirpitz4 <von+tirpitz4 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 15 May 2012 11:14:17 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


widu schrieb:
natürlich hast Du ein Recht auf Notwehr ... Aber bis man seine Waffe aus dem Schrank geholt hat, die Munition aus einem anderen, das Magazin geladen und dann beim Einbrecher ist.....ja dann ist er weg.

Erneut weise ich dich darauf hin, dass der Begriff der Waffe nicht auf Schusswaffen in dem Sinne begrenzt wie du ihn benutzt. Ich rede u.a. auch von Pfefferspray, Messer und Taser. Erstere sind nicht im Schrank. Bei letzterem ist der Besitz verboten. Bitte differenzieren!

oder jemanden aus versehen töten weil er deine Geldbörse mit 200€ klauen wollte ?

Erklär das mal deinen Kindern das da ein toter Mann in der Küche liegt oder später dem Richter, oder deinem Gewissen....denn jeder Mensch hat auch Menschen die ihn lieben...und ist er noch so schlecht.

Ich möchte hier keine Diskussion über die Gebotenheit der Notwehr führen. Falls du das willst: bitte gerne. Dann aber ohne jegliche Scheinargumente, wie den appeal to emotion.




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