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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Malcher <michael.malcher0804 AT googlemail.com>
  • To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Vorschläge zur Stellungnahme der AG zu den verdachtsunabhängigen Wohnungskontrollen
  • Date: Fri, 11 May 2012 14:08:03 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Sebastian,

ich denke nicht, dass wir mit dem Argument des ARt. 13 GG kommen sollten.
Es zwingt Dich ja niemand, Kontrolleure einzulassen. Dann allerdings kann Dir
Unzuverlässigkeit unterstellt werden, was wiederum zum Verlust der waffen-
rechtlichen Erlaubnis führen kann.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 5. März 2012
(WaffVWV) schreibt unter Anderem zum §36 Absatz 3 Satz 2WaffG:

"Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den
Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss
wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG)
nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine
nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos.
Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des WaffG verstößt,
gilt gemäß § 5 Absatz 2 Nummer 5 regelmäßig als unzuverlässig und schafft
damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner
waffenrechtlichen
Erlaubnis nach § 45 Absatz 2."

Die WaffVWV schreibt hier von "wiederholt" bzw. "gröblich", wann hiervon
im Einzelfall zu sprechen ist, liegt damit wieder im Ermessen der einzelnen
Bundesländer bzw. regionalen Behörden. Eine genaue Festlegung wie zum
Beispiel "wer zwei Mal gröblich gegen die Vorschriften verstößt" sucht man
vergeblich.


Kasperdavid

P.S.: Ahoi Piraten, web.de bietet keine Möglichkeit mehr, unformatierten
Emails
zu versenden. Habe daher den Account gewechselt, vielleicht geht es jetzt ja
besser.




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