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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?


Chronologisch Thread 
  • From: techwessel <techwessel AT googlemail.com>
  • To: "m.schieferdecker" <m.schieferdecker AT piratenpartei-nrw.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Bürgerwaffe?
  • Date: Tue, 08 May 2012 16:40:21 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Das ich, durch einen meiner letzten Beiträge, mit zusätzlichen Regelungen an der Vereinfachung des Waffenrechts vorbeigesaust bin habe ich erst hinterher bemerkt.
Stimmt, noch mehr potentiell misszuverstehende Paragraphen will auch ich nicht.

Wie wäre es mit der Auffassung den §19 WaffG Bürgernah zu gestalten?

zB mit einer Erlaubnis für Non-Lethal-Waffen oder sogar Ein (Doppel-?) läufige Schrotflinten...
Ich fänds ja ok wenn...belanglos, ich sehe es ja ein.

Es stimmt schon, bevor nicht raus ist ob das wirklich die Sicherheitslage verbessert ist ein konkreter Vorschlag nicht der Ausarbeitung wert.

Aber drüber geredet haben muß man denke ich schon mal.


On 08.05.2012 12:39, m.schieferdecker wrote:
Im Moment ist das alles sehr hypothetisch, aber das
für und wider abzuwägen, finde ich okay.
Es kann dabei ja auch durchaus herauskommen, dass eine Waffe zur Verteidigung
von Privatgrund in Bürgerhänden sinnlos und obendrein gefährlich ist.




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