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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen


Chronologisch Thread 
  • From: Heiko Humbert <heiko.humbert AT gmx.de>
  • To: Katja Triebel <katja AT triebel.de>, Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen
  • Date: Thu, 01 Mar 2012 15:44:52 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Der Schlüssel kann sogar in einer handelsüblichen Geldkassette mit
Billigschloss verwahrt werden. Das genügt den gesetzlichen Vorgaben
vollkommen.

Dass man so eine Kassette mit einer Büroklammer oder einem großen
Vorschlaghammer aufkriegt, spielt keine Rolle.

Die Schlüsselaufbewahrung hat nur Einfluss auf die Versichung (falls der
Inhalt des Tresors versichert ist). Lt. Gesetz muss nur der Zugriff
Unbefugter auf die Waffen verhindert werden. Ob ich den Schlüssel verstecke,
in ein verschließbares Schubfach, eine Geldkassette oder einen normalen
absperrbaren Schlüsselkasten packe ist wurscht.

lg
Heiko

Am 01.03.12 13:54 schrieb "Katja Triebel" unter <katja AT triebel.de>:

>
Frage: Ist die Aufbewahrung des Schlüssels geklärt?


In vielen
> Fachzeitschriften kursiert die bayrische Aussage, dass die
Aufbewahrungsquelle
> die Sicherheitsstufe des Tresors beeinflusst.

Daraus würde folgen:
Schlüssel
> in der Hosentasche = kein Tresor
Schlüssel im A-Safe = Tresor ist Stufe A
> (auch wenn er Stufe B oder 0 hätte).




--
Ag-waffenrecht mailing
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