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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

Listenarchiv

Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen


Chronologisch Thread 
  • From: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
  • To: charly.strolchi AT t-online.de
  • Cc: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen
  • Date: Thu, 1 Mar 2012 13:08:35 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
  • Tux-id: 1330605237-28561

Hallo Herr Weber,


ich kam zu dem gleichen Schluss und habe dies in einem Dossier
zusammengefasst:

Die Evaluierung der Waffenrechts-Kontrollen in Baden-Württemberg veranlasste
den
SPD-Innenminister eine Reduzierung von Waffen zu fordern und die
Aufbewahrungsfehler
anzuprangern. Die baden-württembergischen Landesverbände der Jäger und
Schützen
pickten sich aus dem Bericht der Landesregierung lediglich die positiveren
Äußerungen
heraus und publizierten dies als eigene Meinung. (Meine Kritik an die
Verbände ist daher: Dummheit und fehlendes statistisches Wissen)

Da man statistische Zahlen immer auch anders interpretieren kann, habe ich
die Daten
neu zusammengestellt und bin zu völlig anderen Ergebnissen als die
SPD-BW gekommen:

Falsche Interpretation der Waffenkontrollen in Baden-Württemberg

1.
Lt. Herrn Gall gibt es erst seit der Änderung des Waffengesetzes 2009
einen Nachweis zur sicheren Aufbewahrung. Diese Bringschuld ist bereits 2003
gesetzlich erlassen worden und wurde in anderen Bundesländern von den Behörden
eingefordert. (§ 36 Abs. 3 Satz 1 WaffG).

2.
Lt. Dokument haben sechs Waffenbehörden auf Kontrollen verzichtet und zunächst
die Nachweise eingefordert. Eine Behörde hat dies m.E. völlig richtig
begründet:
"mit der vorrangigen Überprüfung der Aufbewahrungsnachweise könnte man in
kurzer
Zeit wesentlich mehr Waffenbesitzer erreichen und auf die sichere Aufbewahrung
ihrer Waffen und Munition aufmerksam machen als durch Aufbewahrungskontrollen
in den Räumen der Waffenbesitzer."

3.
Die Landeregierung findet, es gebe unabhängig von den Waffen von Jägern und
Sportschützen nach wie vor zu viele Waffen in Privatbesitz. Ein
Sicherheitsrisiko
dieser vielen Waffen in Privathand entbehrt immer noch empirischer Grundlagen.

4.
Aussage BW: In 19,1 % der Fälle mussten aufgrund der Schwere der Verstöße
förmliche Verfahren zum Widerruf eingeleitet werden.

Fakt: In lediglich 114 Fällen (0,8%) war der Verstoß so gravierend, dass
Verfahren
zum Widerruf der WBK eingeleitet wurden.

5.
Aussage BW: 21,5 % der kontrollierten Waffenbesitzer haben die Aufbewahrungs-
vorschriften nicht oder nicht ausreichend beachtet.

Fakt: Die wenigsten Beanstandungen (15% und 16%) gab in den Großkreisen, in
denen
über 80% der Kontrollen ohne Verdacht erfolgte. Hier wurden auch die wenigsten
WBKs (0,3%) widerrufen und die wenigsten Strafanzeigen (1,8%).


Diverse Links zur BW-Kontrolle:
http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/kategorie/news/56-artikel-news-5/187-evaluation-des-waffenrechts-in-baden-wuerttemberg.html

bzw. gleich zum Dossier
http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/behoerdeninstitutionen/doc_download/206-evaluation-waffenrecht-in-baden-wuerttemberg-2011.html


Mit freundlichen Grüssen

Katja Triebel




Guten Tag charly.strolchi AT t-online.de,

am Donnerstag, 1. März 2012 um 11:28 schrieben Sie:

> Guten Tag!

> Nachdem im Schriftverkehr immer wieder die "angeblichen"Verstöße
> gegen die im Gesetz geregelte Aufbewahrung angesprochen werden hier
> maleinige Fakten dazu. Immer wenn solche Zahlen in den Medien
> erschienen wurde verschwiegen dass ganz gezielt der sog. "Altbesitz"
> kontrolliert wurde.Das sind Leute die Waffen geerbt haben. Dass sich
> besonders diese Gruppe inkeiner Weise mit einem Gesetz auskennt,
> welches sich laufend ändert - denn dasWaffenrecht ist ja das einzige
> mir bekannte Gesetz, welches a) nie fertig sein wirdund deshalb b)
> keine Rechtssicherheit bietet, ist klar. Man wird sich jetztfragen,
> warum nie fertig? Ganz einfach, weil jede Entscheidung des BKA
> imZusammenhang mit Gegenständen des Waffenrechts, ob es jetzt die
> Einstufung von federunterstützten Einhandmessern, Halbautomaten zum
> sportlichenSchießen oder auch nur die Einstufung eines
> Aportierdummies ist, ein Teil des Gesetzeswird. Und das BKA erlässt
> pro Monat zig solcher Bescheide. Aber zurück. Es istein offenes
> Geheimnis dass speziell diese Gruppe kontrolliert wurde - esgibt
> Anfragen hierzu - und man natürlich eine Vielzahl von Verstößen
> hatte.Denn wer 1990 eine Waffe erbte weiß heute nicht wie der Stand
> des Gesetzes ist.Als dann die Jäger, Waffensammler und
> Sportschützen, die durch die Verbände unddie Waffenzeitschriften
> informiert wurden, kontrolliert wurden sank dieseZahl gegen 0.
> Außerdem darf darauf hingewiesen werden, dass die Behörde auch
> diePflicht der Aufklärung hat. Interessant an solchen gemeldeten -
> und medial ausgeschlachteten Zahlen - wäre einzig und alleine die
> Zahl dereingeleiteten Verfahren. Denn minderwertige Verstöße wie
> eine zu geringe Zahl an Verriegelungen etc. führen zu keinem
> Verfahren. Und solange Behördeneinen alten Posttresor, der von der
> Größe und Gewicht her weit über einem billigenB-Schrank für eine
> Kurzwaffe liegt, nicht akzeptieren weil er eben alt ist, weißich
> auch nicht. Diese Tatsachen führe ich immer wieder bei meinem
> Schriftverkehran.

> Uwe Weber








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