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ag-waffenrecht - Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen

ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht

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Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen


Chronologisch Thread 
  • From: laszloboehm AT aol.com
  • To: katja AT triebel.de, ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen
  • Date: Thu, 1 Mar 2012 16:44:53 -0500 (EST)
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
  • List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>

Auch mir hier im Süden ist diese Variante bekannt. Es gibt keine Aufbewahrungsvorgabe für Schlüssel soweit ich weiss. Also am Mann.Nur der Zugriff Dritter soll verhindert werden, d.h. der Schlüssel darf nicht aus der Obhut des LWB und wenn, dann in ein Behältnis, was den höchsten Standard der für die jeweiligen Waffen erforderlich ist darstellt. z,B. B.  Also entwertet der in einem ATyp Zahlenschloßschrank aufbewahrter Schlüssel den B Typ Schrank. Was für mich absolut logisch klingt.


-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Katja Triebel <katja AT triebel.de>
An: charly.strolchi <charly.strolchi AT t-online.de>
Cc: ag-waffenrecht <ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Do, 1 Mrz 2012 1:56 pm
Betreff: Re: [Ag-waffenrecht] Aufbewahrungskontrollen


Frage: Ist die Aufbewahrung des Schlüssels geklärt?


In vielen Fachzeitschriften kursiert die bayrische Aussage, dass die
Aufbewahrungsquelle die Sicherheitsstufe des Tresors beeinflusst.

Daraus würde folgen:
Schlüssel in der Hosentasche = kein Tresor
Schlüssel im A-Safe = Tresor ist Stufe A (auch wenn er Stufe B oder 0 hätte).




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