ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Mailingliste der AG Waffenrecht
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- From: AdrianB <AdrianB AT news.piratenpartei.de>
- To: ag-waffenrecht AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK
- Date: Sat, 18 Feb 2012 14:59:26 +0000
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-waffenrecht>
- List-id: Mailingliste der AG Waffenrecht <ag-waffenrecht.lists.piratenpartei.de>
- Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver
Als Beispiel für ein restriktives WaffG in Deutschland.
Die energetische grenze eines Geschoßes aus einem freiverkäuflichen Luftgewehr beträgt in Deutschland 7,5 Joule. Diese Luftgewehre gehören zu den so genannten Freien Waffen im Sinne des WaffG und sind erhältlich ab 18. Man erkennt die Gewehre an einem F im Fünfeck.
Alle anderen Luftgewehre sind den Feuerwaffen gleichgestellt und sind WBK (WaffenBesitzKarte) pflichtig. Deutschland steht mit der Regelung relativ alleine in EU.
Warum der Vergleich?
In Deutschland wird eine BDS Disziplin Field Target geschossen. Für die Sportart nutzt man international Luftgewehre mit max. Mündungsenergie 16,3 Joule.
Diese Disziplin soll eigentlich als Alternative für teureres Silhouettenschießen mit großkalibrigen Waffen werden. Und das gelingt aber nicht in Deutschland. Hier beobachten wir die Umkehrung der Idee. Die Schützen, die 16,3 J Gewehre besitzen möchten, müssen den ganzen, langen Weg zur WBK gehen. Dann können die Schützen auch dank der WBK auch „normale“ Feuerwaffen kaufen, sobald ein Bedürfnis vorliegt.
Was in anderen Ländern die Anzahl der Feuerwaffen mindert, wird in Deutschland zur Elite-Sportart und mehr Feuerwaffenbesitzer.
Kaum ein Mensch weiß, dass bereits 2004 in Ebern die Weltmeisterschaft stattgefunden hat.
Wenige wissen, dass Deutschland trotz der waffenrechtlichen Problemen immer zu den Top Nationen gehörte.
Heute leider nicht mehr. Die anderen Länder ziehen an uns vorbei, was wir auch unserem WaffG zu verdanken haben.
Es mag kein Paradebeispiel sein, da im Verhältnis zu den anderen Schiesssportarten Field Target eine Randerscheinung ist. Trotzdem wollte ich auch auf diese „Kleinigkeit“ hinweisen.
Grüße
Adrian
- [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, AdrianB, 18.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, Susanne Putsche Dobert, 18.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, AdrianB, 18.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, Susanne Putsche Dobert, 18.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, AdrianB, 18.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, Cathy, 19.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, Susanne Putsche Dobert, 18.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, Cathy, 18.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, laszloboehm, 20.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, Susanne Putsche Dobert, 20.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, laszloboehm, 20.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, AdrianB, 18.02.2012
- Re: [Ag-waffenrecht] Luftgewehre und WBK, AdrianB, 19.02.2012
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