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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] P.S. Fwd: Protest Negative Einkommensteuer einführen!?

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] P.S. Fwd: Protest Negative Einkommensteuer einführen!?


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] P.S. Fwd: Protest Negative Einkommensteuer einführen!?
  • Date: Wed, 07 Mar 2012 11:34:39 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


blackdrag schrieb:
milton2011 schrieb:
Sorry, aber die Mehwertsteuerbürokratie ist heute schon bei den Unternehmen, die Lohnbuchhaltung für Löhne und Sozialabgaben auch, sie wird nur einfacher.
So viel einfacher wird es so nicht. Macht eh meist eine Software oder ein entsprechendes Büro. Wo es hohe Kosten verursacht, ist wenn man seine ersten Angestellten anstellen will.

Sorry, aber die Personalbürokratie in Unternehmen vereinfacht sich durch Flat Tax und wird durch RV und AV nicht erhöht.
Es reduziert sich aber drastisch die Bürokratie bei Finanzen, Arbeit und Soziales, das Geld kann man für Bildung, Jugend und Sozialarbeit nutzen.

milton2011 schrieb:
Diese Beiträge landen erst einmal bei RV und AV und werden dort gutgeschrieben. Ob dann die RV über Bemessungsgrenze zurücküberweist oder die Rentenpunkte sich für das Jahr erhöhen, ist für mich sekundär. Auf jeden Fall wird immer bis zur Bemessungsgrenze erst einmal aufgefüllt. Man könnte als dritten Fall ja auch noch eine Gutschrift beim Eheparner vorsehen, das würde einen evtl. Versorgungsausgleich bei Scheidung verringern.:)
So wie die RV jetzt gestaltet ist, kann man da nicht einfach mal mehr Punkte bekommen oder diese auf einen anderen übertragen.

Das letztere stimmt, aber schon heute muss die RV die Beiträge aus mehreren Jobs zusammenfassen. Aber das sind kleine Änderungen in der Software der RV, die Software der Personalbuchhaltungen berücksichtigt die Deckelungen schon.:)
Ich habe auch nichts dagegen, die Bemessungsgrenze nur als Minimum anzusehen, freiwillig aber mehr zu erlauben.

milton2011 schrieb:
Das Gegenbeispiel ist wie man das bei der neg. Einkommenssteuer in der Regel eigentlich gerne haben würde, das nämlich die SV in der Steuer enthalten ist. Dann ist es egal wie viel ich wo verdiene. Weder das Unternehmen, noch der Staat haben den Verwaltungsaufwand mit der Deckelung. So ein System hat natürlich andere Nachteile, das ist klar. Aber nicht umsonst sind 400€-Jobs bei den Arbeitgebern so beliebt.
Da bin ich bei RV und AV dagegen, weil diese Versicherungen nur Arbeitnehmer brauchen, nicht Selbstständige, Beamte, Rentner und Erwerbslose. Selbstständige können ja freiwillig beitreten.
Ich bin grds. gegen Vermischung von RV und AV mit Steuerfinanzierung, also Einbeziehung in den Sozialstaat, es sind Vorsorgeversicherungen.
Jetzt erkläre mir mal warum der Selbstständige keine RV braucht, der Angestellte aber schon. Meiner Meinung nach brauchen die sie beide gleich. Was du vielleicht meinst ist das einige Arbeitnehmer nicht genug Lohn bekommen um davon dann eine Rentenvorsorge zu bezahlen. Aber das trifft sehr viele Selbstständige genauso. Schau dir mal an wie viele Selbstständige zum Beispiel HartzIV beziehen müssen.

Er braucht sie nicht zwangsweise, aber er kann ja freiwillig beitreten.
Während das bGE eine Leistung aufgrund des Sozialstaatsgebotes ist und Gesundheit zum Existenzminimum gehört, bin ich da für Steuerfinanzierung durch alle Bürger.
Bei RV und AV beruht aber der Leistungsanspruch auf Beiträgen, nicht auf dem Sozialstaatsgebot, das sichert nur bGE. Und die Arbeitnehmer sind nur eine Teilmenge der Bürger.
Das Thema RV und AV wird ja zur Hälfte auf bGE umgestellt, der zweite Schritt, nämlich eine Zusammenfassung von Altersvorsorgen von Beamten und Arbeitnehmern oder gar noch Selbstständigen und Geschäftsführern klammere ich im Interesse des bGE einfach erst einmal aus. Das löst nur Widerstände aus wie z.B. auch Subventionsstreichungen.
Sie alle sind durch das Sozialstaatsgebot nicht begründet, könnten als Steuerfinanzierung jederzeit bei Haushaltsberatungen gestrichen werden.

Mir geht es darum, Renten im Gegensatz zu Pensionen NICHT als Sozialtransfers zu sehen, es sind lebensleistungsbezogene Versicherungsleistungen.




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