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ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Nachfrage: http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/08/als-vorschlag-zur-diskussion-das-ebner-ponader-modell/

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ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

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Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Nachfrage: http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/08/als-vorschlag-zur-diskussion-das-ebner-ponader-modell/


Chronologisch Thread 
  • From: milton2011 <milton2011 AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] Nachfrage: http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/08/als-vorschlag-zur-diskussion-das-ebner-ponader-modell/
  • Date: Thu, 26 Jan 2012 19:38:07 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Aber das Friedman-Modell ist so unglaublich einfach, dass es für alle "Experten" einfach unglaublich ist.

Grundlage für bGE ist die Interpretation des Sozialstaatsgebotes des GG durch das BVerfG vom 9.2.2010 :

http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Hinzu kommen noch 2 frühere Entscheidungen :
1. Das Existenzminimum muss steuerfrei bleiben bei Erwerbstätigen.
2. Die Einkommensteuer darf 50 % nicht überschreiten.

Friedman sagte dazu nur : Wenn das so ist, dann zahlt es gleich als bGE aus und streicht den Freibetrag. Das kostet keine Bürokratie.
Zudem forderte er : Unternehmenseinkommen sind Einkommen der Eigentümer und gleich wie Arbeitnehmereinkommen zu besteuern.
Schließlich bekommen sie ja auch bGE.

Dadurch stellt er die Einkommensteuer auf Wertschöpfung um, es bringt steuerlich nichts mehr, die Lohnquote zu drücken. Das Unternehmen haftet für diese Steuer.

Als Steuer empfahl er die Methode der kleinsten Quadrate von C.F.Gauß :

Man drehe die Gerade Netto = Brutto so weit um den Drehpunkt ProKopfEinkommen, bis für Brutto = 0 Netto = bGE ist.
s. Grafik

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Negative_Einkommenssteuer.png

Daraus ergibt sich ein Steuersatz bGE zu ProKopfEinkommen. Eingesetzt in die Steuerformel

EkSt = Steuersatz * Einkommen - Familienköpfe * bGE

ergibt das den Familien- und Sozialausgleich

EkSt = bGE * ( Einkommen/ProKopfEinkommen - Familienköpfe)

Es ist klar, die Summe der Einkommen ist die Summe der ProKopfEinkommen, diie Summe der Familienköpfe die Einwohnerzahl.
Diese Steuer ist also eine Nullsumme, damit ist bGE immer finanzierbar und verringert nicht das Volkseinkommen. Aber sie verteilt es breiter, damit optimiert sie das Umsatzpotential des Marktes.

Umgekehrt ist es auch ein typisches Auszahlungsmodell, die Familien bekommen ihr bGE, in den Unternehmen wird einfach an der Quelle die Wertschöpfung mit dem konstanten Steuersatz abgeschöpft. Steuerkarten und Steuerklärungen für die Bürger entfallen.

Nimmt man einen Steuersatz von 50 % für 800/500 Euro Voll/Minderjährige, dann finanziert er auch neben bGE die bisherigen Subventionen aus den sonst. Steuern außer MwST.. Diese können dann entfallen. Das zeigen die Daten der VGR von destatis :

2009 2010 2011
1806 1898 1964 Mrd. Volkseinkommen, davon
1232 1263 1320 Mrd. Arbeitnehmereinkommen, davon
_992 1019 1076 Mrd. Arbeitnehmerentgelt (Inländer)
_240 _244 _244 Mrd. bisherige AG-Sozialabgaben
_574 _635 _644 Mrd. Unternehmenseinkommen

1806 1898 1964 Mrd. Volkseinkommen, davon
_736 _754 _782 Mrd. Bürgereinkommen bGE
_496 _509 _538 Mrd. Arbeitnehmernettoeinkommen
_407 _440 _444 Mrd. Unternehmensnettoeinkommen
_167 _195 _200 Mrd. Subventionen an Unternehmen

bGE ist nur die Umwidmung der AG-Sozialabgaben als Einkommensteuer für bGE, aber dadurch wird bGE lohnquotenunabhängig !

Die Zahlen sind so zwischen bGE und Subventionen aufgeteilt, dass die Unternehmenseinkommen auch nicht verändert werden.

Durch die 50 % NES kostet der Öffentliche Dienst nur noch die Hälfte, die andere Hälfte ist ja bGE aus Wertschöpfung der Wirtschaft.
Dadurch reicht die Mehrwertsteuerfür den eigentlichen Staatshaushalt. Dasselbe gilt für RV und AV, die die Arbeitnehmer allein fortführen können. Das entlastet durch bGE gerade die unteren Einkommen wegen mehr Netto ALS Brutto.
KV ist im bGE enthalten, bei sonst. Leistungen im SGB gilt nach Leitsatz 4 bGE als anrechenbares Netto.

Das Modell kostet bei gleicher Staatsleistung mindestens 90 Mrd. weniger als heute, die AG-Sozialabgaben bei öffentlichen Arbeitnehmern entfallen auch.

Das Modell ist optimal in der Umverteilung und bei 50 % optimal in der Einsparung.




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