Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-soziale_marktwirtschaft - Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] [AG Wirtschaft] Ausgangsbasis und Entwicklungsphasen des PA191: RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN

ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft

Listenarchiv

Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] [AG Wirtschaft] Ausgangsbasis und Entwicklungsphasen des PA191: RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN


Chronologisch Thread 
  • From: Bastian <bastian AT piratbb.de>
  • To: AG Wirtschaft <ag-wirtschaft AT lists.piratenpartei.de>
  • Cc: "ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de" <ag-soziale_marktwirtschaft AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ag-soziale_marktwirtschaft] [AG Wirtschaft] Ausgangsbasis und Entwicklungsphasen des PA191: RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN
  • Date: Tue, 15 Nov 2011 12:28:11 +0100
  • Accept-language: de-DE
  • Acceptlanguage: de-DE
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-soziale_marktwirtschaft>
  • List-id: "Wirtschaft, Finanzen, Soziales - soziale Marktwirtschaft" <ag-soziale_marktwirtschaft.lists.piratenpartei.de>


Von: Der Anhalter
Gesendet: Dienstag, 15. November 2011 11:48
Betreff: Re: [AG Wirtschaft] [Ag-soziale_marktwirtschaft] Ausgangsbasis und Entwicklungsphasen des PA191: RAHMENBEDINGUNGEN SCHAFFEN


Allerdings denke ich, dass das Einfrieren von Programmanträgen u.U. Einen Satzungsgrund haben könnte, der vorschreibt, dass solche Anträge innerhalb einer bestimmten Frist vor Beginn des BPT vorliegen müssen. Kann hier vielleicht jemand Aufklärung schaffen, der in der Satzung mehr Zuhause ist?
 
Es wird in der Piratenpartei - ziemlich exklusiv - die Meinung vertreten, dass ein einmal eingereichter Antrag nach Schluss der Antragsfrist nicht verändert werden darf, auch nicht redaktionell. Letzteres wird bei einigen Versammlungsleitern nicht mehr ganz so verkniffen gesehen. Die Satzung ff. gibt dazu nichts her. In anderen Parteien ist es sogar unschöner Brauch, sogenannte Leeranträge einzureichen, die dann als Platzhalter dienen, um dann kurz vor dem Parteitag... Dagegen wurden dann Satzungsregeln eingeführt - hier gibt es solche Regeln nicht, auch wenn insbesondere von den Star-Versammlungsleitern mantraartig des Gegenteil behauptet wird.
 
Ich hätte für diese seltsame Auslegung des Antragsrechtes noch ein gewisses Maß an Verständnis, wenn die Anträge - wie zumindest in Rechtskreisen konsent - mit der Einberufung des Versammlung versendet werden. Hier wird aber überhaupt nichts versendet, sondern maximal verlinkt, welches voraussetzt, dass sich jedermann im Netz zurecht findet.
 
Warum eine Versammlung oder der Antragsteller einen Antrag zumindest nicht so verändern darf, dass er die Intention des Antragstellers korrekt erfüllt und man dann lieber mit kruden Formulierungen zu leben wünscht, die dann eine Redaktionskommission gerade biegen soll, die sich aufgrund gewisser Machtansprüche nicht einigen kann, erschließt sich mir nicht. Aber dafür haben wir ja LQFB, das alles heilt.
 
Vlt sollte das mal jemand mit einem sonstigen Antrag auf dem BPT klarstellen ;-)
 
VG
 
Bastian



Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang