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ag-landwirtschaft - Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag zu Glyphosat

ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste der AG Landwirtschaft

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Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag zu Glyphosat


Chronologisch Thread 
  • From: Detlef Lindenthal <detlef AT lindenthal.com>
  • To: ag-landwirtschaft AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ag-landwirtschaft] Antrag zu Glyphosat
  • Date: Thu, 26 Jun 2014 19:58:14 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-landwirtschaft>
  • List-id: <ag-landwirtschaft.lists.piratenpartei.de>

Ihr Lieben,

wenn der Antrag jetzt von den Linken kommt, können CD/SU, SPD und Grüne ihn ja frohen Mutes ablehnen.   :-(

Nach wie vor:
Wie eklig ist sowas denn -- Glyphosat auf fast erntereifes Korn zu spritzen ("Sikkation")!
Ohne Wartezeit und somit ohne die Möglichkeit zum biologischen Abbau verbleibt ein Anteil in Brot und Haferflocken und stört als Antibiotikum den Stoffwechsel und fördert Botulismus.
Das bedeutet nach meiner Meinung gefährliche Körperverletzung (siehe unten*).

Auffällig ist, daß das Wort Botulismus im Antrag nicht vorkommt, daß also die Forschung von Prof. Monika Krüger, Leipzig, nicht bis in die Politik vorgedrungen ist.
Sieht sich  Gysi klüger als Krüger, oder bezieht er sein Wissen von denen, die der Agrarchemie nicht wehtun wollen?

Das fragt sich Euer
Detlef



* StGB 
§ 223
  Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 224
Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
    1.    durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2.    mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3.    mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4.    mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5.    mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.






Am 26.06.14 19:24, schrieb Birgitt Piepgras:
Moin ihr Lieben,

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/018/1801873.pdf

Liebe Grüße,
Birgitt






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