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ag-gesundheitswesen - [AG-Gesundheit] WG: [AKV-eCard] Kassenaerztliche Bundesvereinigung fordert mehr Versicherten-Schikane im e-health-Gesetz

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Betreff: AG Gesundheit

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[AG-Gesundheit] WG: [AKV-eCard] Kassenaerztliche Bundesvereinigung fordert mehr Versicherten-Schikane im e-health-Gesetz


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  • From: "\(lists\) Lily | LV Sachsen KV Leipzig" <ressorts AT piratenlily.net>
  • To: "AG Gesundheit ML Piraten" <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [AG-Gesundheit] WG: [AKV-eCard] Kassenaerztliche Bundesvereinigung fordert mehr Versicherten-Schikane im e-health-Gesetz
  • Date: Wed, 11 Feb 2015 22:42:02 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>


Ich frage nochmal: arbeiten wir als AG zu dem Thema oder nicht?
Irgendwie scheint mir hier "still ruht der See" zu sein.


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
>
> Kassenaerztliche Bundesvereinigung fordert mehr Versicherten-Schikane im e-
> health-Gesetz
>
> Zitat aus der Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
>
> "Ob eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro die hartnäckigen „eGKVerweigerer“ zum
> Einlenken bewegt, darf bezweifelt werden. Mit dieser Regelung wird dem
> Versicherten allerdings suggeriert, dass gegen eine Gebühr von 5,00 EUR eine
> Ersatzbescheinigung durch die Krankenkasse ausgestellt werden kann. Es
> könnte
> der Eindruck erweckt werden, dass die Ersatzbescheinigung gleichberechtigt
> neben einer eGK stehen kann. In § 19 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte ist
> zum
> 01.01.2015 eine
> Regelung aufgenommen worden, wonach die Krankenkasse eine
> Ersatzbescheinigung nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von
> Übergangszeiten,
> bis der Versicherte eine eGK erhält, befristet ausstellen darf. Durch die
> vorgesehene Änderung besteht die Gefahr, dass diese bundesmantelvertragliche
> Regelung im Widerspruch zu der gesetzlichen Neuregelung steht. Es wird daher
> angeregt, auch in § 15 Abs. 6 Satz 4 aufzunehmen, dass eine
> Ersatzbescheinigung
> lediglich für einen Übergangszeitraum befristet ausgestellt werden kann."





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