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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung


Chronologisch Thread 
  • From: Morgan le Fay <comte_de_tenebres AT arcor.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung
  • Date: Fri, 12 Oct 2012 11:08:59 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>

Am 12.10.2012 10:47, schrieb Bernd Kasperidus:
Ahoi,

erst einmal Entschuldigung für den Crosspost, aber ich versuche hier so viele wie möglich anzusprechen in der Hoffnung, einer ist dabei, der sich genauer damit auskennt.

Folgendes Problem, mit dem ein Pflegedienst im Namen eines Bürgers an mich heran getreten ist:

Der Pflegebedürftige ist Blind und hatte einen Sturz, bei dem er sein Bein gebrochen hat. Gesundheitszustand war vorher schon an der Grenze der Pflegebedürftigkeit. Die verantwortliche Krankenkasse/Pflegekasse ist die AOK Bamberg.

März gestürzt

Einweisung ins Krankenhaus mit zwei OP's am Bruch
Strickte ärztliche Anweisung, auf das operierte Bein bis Ende Juni nicht aufzutreten oder sonst zu belasten.

19. März Antrag auf Pflegestufe gestellt

21. März Entlassung aus dem Krankenhaus

04. Juni Erstbesuch des MDK
(Hier bin ich schon mal der Meinung, dass das viel zu spät ist, gab es nicht eine Verordnung, dass dieser Besuch binnen einer bestimmten Frist sein muss?)

Eine Woche später Entscheidung auf Pflegestufe 1 - Der Pflegebedürftige kann selbständig nichts machen, wie z. B. vom Bett in den Rollstuhl etc. daher

Widerspruch

Mitte September Zweitbesuch des MDK zur Überprüfung des Widerspruchs

Ergebnis: Neueinstufung in Pflegestufe P2 - allerdings nur rückwirkend bis Juli - Interessant dabei ... bei dem Zweitbesuch, war der Pflegebedürftige mittlerweile besser "unterwegs", da er z. B. schon einen Rolator benutzen konnte.

Nebenergebnis: Der Pflegebedürftige war in der gesamten Zeit auf Hilfe durch den Pflegedienst angewiesen ... da die Hilfe aber über die genehmigte P1 hinaus ging, hätte der Pflegedienst eigentlich Privatrechnung stellen müssen, was er anständigerweise nicht gemacht hat und somit sind mittlerweile über 4000 Euro "Schulden" angelaufen.

Was kann man tun? Wurden Vorschriften verletzt? Wie kann man sich dagegen wehren?

Ich selber bin nicht unbedingt firm in diesem Bereich, deswegen wäre ich für Hilfe dankbar

Lieber Gruß

Bernd



Hi Bernd,

wenn Du keinen besseren Rat bekommst, dann wende Dich mit dieser Frage mal ans "juraforum.de" Dort musst Du unbedingt Deine Frage ALLGEMEIN stellen, denn rechtsberatend darf da keiner tätig werden. ;-)

Dort gibt es einen "Humungus", der Augenarzt ist und sich im Medizinrecht auskennt.

Für mich als Laie hat hier der MDK versagt und rechtswidrig gehandelt...., einmal der zu späte Erstbesuch, zweitens die fehlerhafte Einstufung des Pflegebedürftigen. Fragt sich nur, wer beweispflichtig ist und ob man Beweise vorlegen kann.

Wir sehen uns in Maxhütte

Gruß
Harry



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