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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung


Chronologisch Thread 
  • From: Helmut Rohrer <helmut-rohrer AT gmx.de>
  • To: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>, AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung
  • Date: Fri, 12 Oct 2012 23:07:17 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=7511B9DD



Am 12.10.2012 10:47, schrieb Bernd Kasperidus:
> Ahoi,
>
> erst einmal Entschuldigung für den Crosspost, aber ich versuche hier so
> viele wie möglich anzusprechen in der Hoffnung, einer ist dabei, der
> sich genauer damit auskennt.
>
> Folgendes Problem, mit dem ein Pflegedienst im Namen eines Bürgers an
> mich heran getreten ist:
>
> Der Pflegebedürftige ist Blind und hatte einen Sturz, bei dem er sein
> Bein gebrochen hat. Gesundheitszustand war vorher schon an der Grenze
> der Pflegebedürftigkeit. Die verantwortliche Krankenkasse/Pflegekasse
> ist die AOK Bamberg.
>
> März gestürzt
>
> Einweisung ins Krankenhaus mit zwei OP's am Bruch
> Strickte ärztliche Anweisung, auf das operierte Bein bis Ende Juni nicht
> aufzutreten oder sonst zu belasten.
>
> 19. März Antrag auf Pflegestufe gestellt
Wie bei anderen Leistungen, die nur auf Antrag gewährt werden, gilt der
19.März als Leistungsbeginn. Ein Widerspruch, der sich auf die
Begutachtung und der daraus erfolgten Einstufung in die vom Gutachter
festgelegte Pflegestufe bezieht,kann den Leistungsbeginn nicht auf den
Zeitpunkt des Widerspruchs festlegen.
Sicher hat der Pflegebedürftige auch hier nochmals die Möglichkeit des
Widerspruchs, die Erfahrung lehrt. "Klage vorher, dann brauchst nur
nachher nicht zu klagen". Ergo:
Die einzig sinnvolle Maßnahme ist die Klage.
Nun fehlen mir Details um einer solchen Klage dann auch zuzuraten.

LG
Helmut

>
> 21. März Entlassung aus dem Krankenhaus
>
> 04. Juni Erstbesuch des MDK
> (Hier bin ich schon mal der Meinung, dass das viel zu spät ist, gab es
> nicht eine Verordnung, dass dieser Besuch binnen einer bestimmten Frist
> sein muss?)
>
> Eine Woche später Entscheidung auf Pflegestufe 1 - Der Pflegebedürftige
> kann selbständig nichts machen, wie z. B. vom Bett in den Rollstuhl etc.
> daher
>
> Widerspruch
>
> Mitte September Zweitbesuch des MDK zur Überprüfung des Widerspruchs
>
> Ergebnis: Neueinstufung in Pflegestufe P2 - allerdings nur rückwirkend
> bis Juli - Interessant dabei ... bei dem Zweitbesuch, war der
> Pflegebedürftige mittlerweile besser "unterwegs", da er z. B. schon
> einen Rolator benutzen konnte.
>
> Nebenergebnis: Der Pflegebedürftige war in der gesamten Zeit auf Hilfe
> durch den Pflegedienst angewiesen ... da die Hilfe aber über die
> genehmigte P1 hinaus ging, hätte der Pflegedienst eigentlich
> Privatrechnung stellen müssen, was er anständigerweise nicht gemacht hat
> und somit sind mittlerweile über 4000 Euro "Schulden" angelaufen.
>
> Was kann man tun? Wurden Vorschriften verletzt? Wie kann man sich
> dagegen wehren?
>
> Ich selber bin nicht unbedingt firm in diesem Bereich, deswegen wäre ich
> für Hilfe dankbar
>
> Lieber Gruß
>
> Bernd
>
>
>

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