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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung


Chronologisch Thread 
  • From: Helmut Rohrer <helmut-rohrer AT gmx.de>
  • To: Bernd Kasperidus <lbear34 AT yahoo.de>, AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung
  • Date: Sat, 13 Oct 2012 00:42:07 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=7511B9DD

Auszug aus: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur
Begutachtung von Plegebedürftigkeit nach
dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches

C 3 Bearbeitungs-/Begutachtungsfristen
Im Regelfall soll dem Antragsteller spätestens fünf Wochen nach Eingang
des Antrags
bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung der Pflegekasse mitgeteilt
werden. Dies stellt hohe Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen
Pflegekasse und MDK sowie die Termin- und Ablaufplanung des MDK und
erfordert
die Mitwirkung des Antragstellers. Für bestimmte Fallgestaltungen gelten
gesetzliche Begutachtungsfristen für den MDK.
Eine unverzügliche Begutachtung, spätestens innerhalb einer Woche nach
Eingang
des Antrages bei der zuständigen Pflegekasse ist erforderlich, wenn
• sich der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer stationären
Rehabilitationseinrichtung
befindet und Hinweise vorliegen, dass zur Sicherstellung der
ambulanten oder stationären Weiterversorgung und Betreuung eine Begutachtung
in der Einrichtung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit
nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden
Person angekündigt wurde,
• sich der Antragsteller in einem Hospiz befindet oder
• der Antragsteller ambulant palliativ versorgt wird.


Weitere INFO auf
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf

Lieben Gruß
Helmut

Am 12.10.2012 10:47, schrieb Bernd Kasperidus:
> Ahoi,
>
> erst einmal Entschuldigung für den Crosspost, aber ich versuche hier so
> viele wie möglich anzusprechen in der Hoffnung, einer ist dabei, der
> sich genauer damit auskennt.
>
> Folgendes Problem, mit dem ein Pflegedienst im Namen eines Bürgers an
> mich heran getreten ist:
>
> Der Pflegebedürftige ist Blind und hatte einen Sturz, bei dem er sein
> Bein gebrochen hat. Gesundheitszustand war vorher schon an der Grenze
> der Pflegebedürftigkeit. Die verantwortliche Krankenkasse/Pflegekasse
> ist die AOK Bamberg.
>
> März gestürzt
>
> Einweisung ins Krankenhaus mit zwei OP's am Bruch
> Strickte ärztliche Anweisung, auf das operierte Bein bis Ende Juni nicht
> aufzutreten oder sonst zu belasten.
>
> 19. März Antrag auf Pflegestufe gestellt
>
> 21. März Entlassung aus dem Krankenhaus
>
> 04. Juni Erstbesuch des MDK
> (Hier bin ich schon mal der Meinung, dass das viel zu spät ist, gab es
> nicht eine Verordnung, dass dieser Besuch binnen einer bestimmten Frist
> sein muss?)
>
> Eine Woche später Entscheidung auf Pflegestufe 1 - Der Pflegebedürftige
> kann selbständig nichts machen, wie z. B. vom Bett in den Rollstuhl etc.
> daher
>
> Widerspruch
>
> Mitte September Zweitbesuch des MDK zur Überprüfung des Widerspruchs
>
> Ergebnis: Neueinstufung in Pflegestufe P2 - allerdings nur rückwirkend
> bis Juli - Interessant dabei ... bei dem Zweitbesuch, war der
> Pflegebedürftige mittlerweile besser "unterwegs", da er z. B. schon
> einen Rolator benutzen konnte.
>
> Nebenergebnis: Der Pflegebedürftige war in der gesamten Zeit auf Hilfe
> durch den Pflegedienst angewiesen ... da die Hilfe aber über die
> genehmigte P1 hinaus ging, hätte der Pflegedienst eigentlich
> Privatrechnung stellen müssen, was er anständigerweise nicht gemacht hat
> und somit sind mittlerweile über 4000 Euro "Schulden" angelaufen.
>
> Was kann man tun? Wurden Vorschriften verletzt? Wie kann man sich
> dagegen wehren?
>
> Ich selber bin nicht unbedingt firm in diesem Bereich, deswegen wäre ich
> für Hilfe dankbar
>
> Lieber Gruß
>
> Bernd
>
>
>

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