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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung


Chronologisch Thread 
  • From: Helmut Rohrer <helmut-rohrer AT gmx.de>
  • To: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Crosspost: Hilfe - Bürger mit Problemen bei der Pflegeversicherung
  • Date: Fri, 12 Oct 2012 23:25:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Openpgp: id=7511B9DD



Am 12.10.2012 11:08, schrieb Morgan le Fay:
> Am 12.10.2012 10:47, schrieb Bernd Kasperidus:
>> Ahoi,
>>
>> erst einmal Entschuldigung für den Crosspost, aber ich versuche hier
>> so viele wie möglich anzusprechen in der Hoffnung, einer ist dabei,
>> der sich genauer damit auskennt.
>>
>> Folgendes Problem, mit dem ein Pflegedienst im Namen eines Bürgers an
>> mich heran getreten ist:
>>
>> Der Pflegebedürftige ist Blind und hatte einen Sturz, bei dem er sein
>> Bein gebrochen hat. Gesundheitszustand war vorher schon an der Grenze
>> der Pflegebedürftigkeit. Die verantwortliche Krankenkasse/Pflegekasse
>> ist die AOK Bamberg.
>>
>> März gestürzt
>>
>> Einweisung ins Krankenhaus mit zwei OP's am Bruch
>> Strickte ärztliche Anweisung, auf das operierte Bein bis Ende Juni
>> nicht aufzutreten oder sonst zu belasten.
>>
>> 19. März Antrag auf Pflegestufe gestellt
>>
>> 21. März Entlassung aus dem Krankenhaus
>>
>> 04. Juni Erstbesuch des MDK
>> (Hier bin ich schon mal der Meinung, dass das viel zu spät ist, gab es
>> nicht eine Verordnung, dass dieser Besuch binnen einer bestimmten
>> Frist sein muss?)
>>
>> Eine Woche später Entscheidung auf Pflegestufe 1 - Der
>> Pflegebedürftige kann selbständig nichts machen, wie z. B. vom Bett in
>> den Rollstuhl etc. daher
>>
>> Widerspruch
>>
>> Mitte September Zweitbesuch des MDK zur Überprüfung des Widerspruchs
>>
>> Ergebnis: Neueinstufung in Pflegestufe P2 - allerdings nur rückwirkend
>> bis Juli - Interessant dabei ... bei dem Zweitbesuch, war der
>> Pflegebedürftige mittlerweile besser "unterwegs", da er z. B. schon
>> einen Rolator benutzen konnte.
>>
>> Nebenergebnis: Der Pflegebedürftige war in der gesamten Zeit auf Hilfe
>> durch den Pflegedienst angewiesen ... da die Hilfe aber über die
>> genehmigte P1 hinaus ging, hätte der Pflegedienst eigentlich
>> Privatrechnung stellen müssen, was er anständigerweise nicht gemacht
>> hat und somit sind mittlerweile über 4000 Euro "Schulden" angelaufen.
>>
>> Was kann man tun? Wurden Vorschriften verletzt? Wie kann man sich
>> dagegen wehren?
>>
>> Ich selber bin nicht unbedingt firm in diesem Bereich, deswegen wäre
>> ich für Hilfe dankbar
>>
>> Lieber Gruß
>>
>> Bernd
>>
>>
>>
> Hi Bernd,
>
> wenn Du keinen besseren Rat bekommst, dann wende Dich mit dieser Frage
> mal ans "juraforum.de" Dort musst Du unbedingt Deine Frage ALLGEMEIN
> stellen, denn rechtsberatend darf da keiner tätig werden. ;-)
>
> Dort gibt es einen "Humungus", der Augenarzt ist und sich im
> Medizinrecht auskennt.
>
> Für mich als Laie hat hier der MDK versagt und rechtswidrig
> gehandelt....,
Na rechtswidrig hat er nicht "begutachtet" nur seine Bewertung scheint
unzutreffend, daher erscheint beim zweiten Termin auch ein zweiter
Gutachter.
einmal der zu späte Erstbesuch,
Es gibt Richtlinien für den Zeitraum zwischen Antragstellung und
Begutachtungstermin, aber der ist nicht zwingend. Außerdem arbeiten
Gutachter unter hohem zeitlichen Druck.
zweitens die fehlerhafte
> Einstufung des Pflegebedürftigen. Fragt sich nur, wer beweispflichtig
> ist und ob man Beweise vorlegen kann.
Das Antragsdatum steht fest, daher muss auch die festgestellte
Pfegestufe bei der Zweitbegutachtung sich auf das Antragsdatum beziehen.
Der Pflegebedürftige hat ja im September den Besuch des Gutachters auf
Grund des Widerspruchs erhalten.
Erneute Widerspruch eingelgen bzw. klagen. Klage hilft oft, besonders
gegen den MDK.
>
> Wir sehen uns in Maxhütte
>
> Gruß
> Harry
>
>
LG
Helmut

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