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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Gesundheitsprogramm für den BPT12.2 im LQFB

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] Gesundheitsprogramm für den BPT12.2 im LQFB


Chronologisch Thread 
  • From: Analysis <Analysis AT news.piratenpartei.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Gesundheitsprogramm für den BPT12.2 im LQFB
  • Date: Wed, 11 Jul 2012 16:56:48 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Danke für die Antwort.

Wissen und Kenntnis über das Beihilferecht ist nur schwer zu ergründen, weil nur Beamte in den Genuss kommen. Überdies werden Beamte von den Beihilfeämtern beraten, wie, was, wo, wann geltend gemacht werden kann und auch die Anträge werden vom persönlich zuständigen Berater ausgearbeitet. Ein weiterer interessanter Aspekt.
Letztlich handelt es sich um Herrschaftswissen für bestimmte Personen.
Der Gleichstellungsvorschlag erzwingt somit auch eine breitere Information über die Möglichkeiten des Beihilferechts. (es bleibt ein individueller freiwilliger Anspruch)

*zu 1. Beispiel*

Die Gleichstellung mit dem Beihilferecht hat sehr viele Effekte, welche die Autonomie des Einzelnen fördern. Nachfolgend ein Bsp.:

€ 400,- Jobs tragen widersinniger Weise nicht für die Rentenerwerbsbiographie bei und auch die pauschale Arbeitgeberabgaben für die Krankversicherung, Arbeitslosenversicherung sind für den Arbeitenden letztlich irrelevant.

Durch die Gleichstellung bei Krankheit, Pflege und Reha, kann man diese Abgaben wegfallen lassen oder der normalen Einkommensbesteuerung unterwerfen oder bei der Rentenbiographie berücksichtigen.
Für die bisherige systemfremde Eingruppierung dieser Minijobber gibt es eigentlich kein gutes Argument. (Erzeugung von Niedriglöhnen)

Die Gleichstellung eröffnet somit Lösungsansätze, welche die Solidargemeinschaft fördern und Sonderstellungen abbauen, wo es notwendig ist.

Die Krankenversicherungspauschale kann dann wegfallen, da sich auch die Versicherungsart verändert, ein Nebenaspekt bei Gesundheitsfragen, aber sehr wichtig. (Achtung: Das alles muss freiwillig bleiben.)

*zu 2. Weitere Gesichtspunkte*

Die Beihilferegelungen bestehen bereits umfänglich und ausdifferenziert. *Sollte eine SGB-Regelung günstiger sein, würde diese greifen.* Dazu bräuchte die Piratenpartei auch nichts mehr hinzufügen.
- Bisheriges plus Beihilferecht.-

Bsp.: Das Beihilfeamt der Post ist liberaler bei der Gewährung von bestimmten Hilfsmitteln, als das Beihilfeamt der Bundesbahn / SGB oder umgekehrt.
Damit wäre es dem Anspruchsinhaber nach der Gleichstellung möglich die günstigere Regelung in Anspruch zu nehmen oder bei der SGB-Regelung zu verbleiben.

*zu 3. Kosten*

Da die Kosten bisher in vielen verschiedenen Haushaltsposten verschleiert wurden, kann kein numerischer Vergleich aufgezeigt werden.
Aber das ist nicht notwendig, da kein Gegenargument darauf basieren kann, dass Medizin, Pflege oder Reha für Beamte teuerer sei, es sei denn diese Gruppe bekäme bislang teuere, (weil bessere) Medizin, etc. Die Kostenansätze der GKV sind der Logik folgend ökonmisch bislang ausreichend. siehe 3.b) vorherigen Beitrags.

*Info:* Die Versicherungskosten der Beihilfberechtigten belaufen sich auf 30% bis 50 % der Vollprivatversicherten. (rein vorsorglich: es bestehen Abfederungsregelungen bei ökonomischen Problemen bei diesen Beihilfeberechtigen) Zudem existiert noch eine andere Anrechnung in der Einkommenssteuer. Dazu hätte ich auch noch Vorschläge, welche hier jedoch zu weit führen.

*zu 4. Piraten und Wähler*

_Alle anderen Parteien kümmern sich nicht um die Solidargemeinschaft, sondern bedienen Lobbyinteressen, wie die kassenärztliche Vereinigung, Pharmaindustrie, Krankenkassen usw. _
Die *Beihilferegelungen, wie freie Arztwahl, ohne Hausarztüberweisung zu erlangende 2. Meinung, leichteren Zugang zu Naturheilkunde, die leichtere Gewährung bestimmter Kuren usw. spielen in der Diskussion keine Rolle. *
(Es gibt auch landes-, bundsspezifische Beihilferegelungen, Hausaufgabenbetreuung für die Kinder bei Krankheit, usw. )

Wegen der Ausdifferenzierung habe ich meine Gleichstellung bei Krankheit, Pflege und Reha
*a) als individuellen Anspruch (Recht) ausgestaltet und
b) eine Günstigkeitklausel vorgesehen,* welche den Anspruch auf das günstigere Beihilferecht erstreckt. (Landes, Bundesregelung, Post, Bahn, sonstige Behörde)

/Hierzu könnte der Einwand erfolgen, dass die Anspruchsinhaber der Gleichstellung besser gestellt würden als die Beamten. Insofern habe ich mir überlegt, dass bis zu einem Stichtag jeder Beamten in den Status Angestellter überwechseln kann, um unter die Anspruchsinhaber nach dem Gleichtstellungsgesetz zu fallen. (Somit hat mein Gleichstellungsantrag noch weitere Auswirkungen, welche letztlich das bGE förden und vor allem auf _eine Solidargemeinschaft_ bei Krankheit,... hinauslaufen.)/

Die Gleichstellung mit den Beamten bei Krankheit, Pflege und Reha schafft erstmalig _*einen Status Krankenversicherte *_
Vielleicht sollte man es "*_Bedingslose Krankenversicherung_*" nennen. !!!




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