Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] Krankenhausfinanzierung

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

Listenarchiv

Re: [AG-Gesundheit] Krankenhausfinanzierung


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Müller <ich AT tessarakt.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] Krankenhausfinanzierung
  • Date: Thu, 19 Apr 2012 08:42:33 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Am 19.04.2012 01:18, schrieb Checkinger:
Am 18.04.2012 18:12, schrieb Jens Müller:
Am 18.04.2012 15:28, schrieb haarbrandt:
Nein, das ist unter dem Stichwort "Duales System" zusammengefasst.
Öffentliche Kliniken decken ihre laufenden Kosten durch
"Behandlungsentgelte", einmalige Investitionen werden über Anträge an
das Land gestellt. Kann man sicherlich drüber diskutieren, ob das so
richtig ist.

Kennt jemand da die Rechtsgrundlage?
http://de.wikipedia.org/wiki/Duale_Finanzierung ist doch etwas sehr
dürftig, http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenhausplan ebenfalls ...

Ich frage mich, auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage der Bund
den Ländern mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz die Förderung der
Krankenhäuser als Aufgabe übertragen konnte. Kennt sich da jemand näher
aus?

Gruß Jens





Ahoi !

ich kenne es so, dass die Länder bzw. die Kommunen die Träger der
Krankenhäuser sein können. Andere Träger können z.B. sein: Kirchen,
private Träger, Vereine etc.

Ja, § 1 Abs. 2 S. 1 KFG: "Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten."

Grundsätzlich ist es wohl so, dass die Träger (wie der Name schon sagt)
die Kosten für Errichtung und Betrieb tragen.

Für mich heißt "Träger" erstmal nur, dass dem die Krankenhauseinrichtungen gehören, das Personal bei ihm beschäftigt ist, etc.

Die Investitionskosten tragen die Länder: "Die Krankenhäuser haben nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Förderung, soweit und solange sie in den Krankenhausplan eines Landes und bei Investitionen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 in das Investitionsprogramm aufgenommen sind."

Die Betriebskosten tragen die Patienten bzw. ihre versicherungen über DRG-Fallpauschalen.


Die Zurverfügungstellung
von Krankenhaus-Kapazitäten gehört zur öffentlichen Daseins-Vorsorge und
ist -im Rahmen des Subsidiaritäts-Prinzip- eine staatliche Kern-Aufgabe.
(U.a. legen die Bedarfsplanungen auch fest, wieviele Betten für die
Behandlung von Katastrophenopfern oder für den Ernstfall vorgehaten
werdne müssen).

Idealerweise wird ein Krankenhaus wirtschaftlich betrieben: D.h. die
Einnahmen decken die Kosten für Errichtung und Betrieb.

Was meinst Du mit "idealerweise"? Das KFG geht von einer Finanzierung durch die Länder aus.

Die privaten
Träger schaffen das scheinbar so gut, dass sie manchmals sogar
börsen-notierte Konzerne sind.

Die nehmen aber die Förderung auch in Anspruch, oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ansonsten konkurrieren kann.


Bei staatlicher/kommunaler Trägerschaft
wird das Ziel der Wirtschaftlichkeit nur selten erreicht...Da springt
dann der Steuerzahler (z.B. die Kommune) ein.

Und zwar _zusätzlich_ zu der Investitionsförderung durch das Land.

Ein Beispiel hier aus der Region: http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Rechbergklinik-Bretten-Krankenhaus-soll-bleiben-Zukunft-mit-Neubau;art6066,856266 - "Denn laut Gutachten wird auch die ausgebaute und modernisierte Klinik im Schnitt 2,75 Millionen Euro Minus im operativen Geschäft jährlich verbuchen."

Gruß Jens




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang