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Betreff: AG Gesundheit
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- Subject: Re: [AG-Gesundheit] Diskussionen über KV
- Date: Sat, 10 Dec 2011 22:26:20 +0000
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Abgesehen von datenschutzrechtlichen Bedenken...
Wenn die Leistung nur bezahlt wird, wenn der Patient "gegenzeichnet", wie kann der Arzt dann sichergehen, dass er auch wirklich alle erbrachten Leistungen bezahlt bekommt? Was passiert, wenn sich ein Patient hinstellt, und das Abzeichnen verweigert (wenn er z.B. mit der Behandlung nicht zufrieden war, warum auch immer), obwohl die Leistung aber vollumfänglich erbracht wurde? Oder wenn sich Arzt und Patient rückwirkend über die Notwendigkeit bestimmter (Labor-) Untersuchungen streiten.
Ich finde es gut und wichtig, dass man den Patienten transparent aufzeigt, welche Leistungen erbracht und abgerechnet wurden, die Abrechenbarkeit der Leistungen aber an ein rückwirkendes "Okay" des Patienten zu knüpfen, birgt in meinen Augen auch Probleme in sich.
Birgit Schmidmeier schrieb:
Dazu wird im Anschluss an die Behandlung durch den Arzt/die Ärztin direkt in der Praxis in das Tool eingegeben, welche Leistungen erbracht wurden, die PatientInnen sehen und prüfen das und bestätigen das mit ihrer persönlichen PIN - wie an der Supermarktkasse. In dem Moment ist die Rechnung fix und wird online an die DGV übermittelt.
- [AG-Gesundheit] Diskussionen über KV, DGV Birgit Schmidmeier , 10.12.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Diskussionen über KV, HappyBuddha, 10.12.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Diskussionen über KV, K K, 11.12.2011
- Re: [AG-Gesundheit] Diskussionen über KV, HappyBuddha, 10.12.2011
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