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ag-gesundheitswesen - Re: [AG-Gesundheit] elektronische Gesundheitskarte - Foto einreichen: NEIN !

ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: AG Gesundheit

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Re: [AG-Gesundheit] elektronische Gesundheitskarte - Foto einreichen: NEIN !


Chronologisch Thread 
  • From: Jens Müller <ich AT tessarakt.de>
  • To: ag-gesundheitswesen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AG-Gesundheit] elektronische Gesundheitskarte - Foto einreichen: NEIN !
  • Date: Sun, 06 Nov 2011 13:59:32 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-gesundheitswesen>
  • List-id: AG Gesundheit <ag-gesundheitswesen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver

Am 06.11.2011 13:40, schrieb Thorsten Wagner:
Hallo Jens,

Am 06.11.2011 12:14, schrieb Jens Müller:
Wenn das noch nicht geklärt ist, ist es auch nicht möglich, auf den
aktuell ausgegebenen Karten schon den privaten Schlüssel aufzubringen,
der später dann für diese Datenzugriffe verwendet werden soll. Denn den
würde man ja nicht mehr zum Treuhänder kriegen, wenn die Karte erstmal
beim Versicherten ist.

ich könnte mir gut vorstellen, dass beim Rollout der nächsten eGK neue
private Schlüssel generiert werden.

Ja, so wird es wohl sein. Die _aktuelle_ eGK hat also noch nichts damit zu tun.

Die momentane private Schlüssel ja
eigentlich keine Funktion - es werden ja noch keine Daten zentral
gespeichert die verschlüsselt werden müssten. Es wird höchstens etwas
signiert.

Wird (laut Spec), oder denkst Du Dir?


> Die aktuelle Datenschutz Spezifikation äußert sich schon über
die Treuhänderlösung (siehe Links).

Sehr wichtig in diesem Zusammenhang finde ich:
- Der Treuhänder darf nicht in die Lage versetzt werden, ohne
Einbindung in den Gesamtprozess, dessen Sicherheit auch darauf
basiert, dass mehrere Instanzen zwingend involviert sind und getrennt
kontrolliert werden, Daten des Versicherten zu entschlüsseln.

Urgs, der Satz ist ja nahezu unlesbar.

Solche Shared-Key-Verfahren sind aber Stand der Technik (auch in organisatorischer Hinsicht) und beispielsweise bei DNSSEC im Einsatz.


und

- Die treuhänderischen Daten müssen vor Beschlagnahmung geschützt
werden.

Das ist aber in der Systembeschreibung zu wenig, das muss ins Gesetz!

Gruß Jens




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