ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik
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- From: Amos Comenius <comenius2000 AT gmail.com>
- To: Arne Pfeilsticker <Arne.Pfeilsticker AT piratenpartei-hessen.de>
- Cc: "ag-geldordnung-und-finanzpolitik@lists piratenpartei. de" <ag-geldordnung-und-finanzpolitik AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse
- Date: Thu, 02 Jul 2015 13:36:54 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ag-geldordnung-und-finanzpolitik>
- List-id: Kommunikationsmedium der bundesweiten AG Geldordnung und Finanzpolitik <ag-geldordnung-und-finanzpolitik.lists.piratenpartei.de>
Hallo Arne,
dir geht es mal wieder um juristische Krücken und Spitzfindigkeiten, mir geht es um die wirtschaftliche Realität. Wie Axel richtig schrieb, steht das Grundstück auf der Aktivseite der Bilanz mit seinem vollen(!) Wert. Die Schuld steht auf der anderen Seite. Das Grundstück ist ja nicht zuletzt deshalb eine bei Geldgebern so beliebte Sicherheit, weil es einen (einigermaßen stabilen) Wert an sich hat und nicht lediglich eine Forderung ist, deren Erfüllung immer zweifelhaft ist. Die sog. "Belastung" des Grundstücks ist lediglich eine Rechtskonstruktion, die den Gläubiger davor schützt, das er seine Sicherheit durch Verkauf oder anderweitige Pfändung verliert. Der WErt eines Grundstücks ist davon nicht betroffen. Ahoi, comenius Am 02.07.2015 um 11:56 schrieb Arne Pfeilsticker:
in den vielen Rechtsordnungen und dazu gehört auch
Deutschland, gibt es nicht nur Rechtsbeziehungen zwischen
Personen, sondern zwischen allen drei juristischen Kategorien:
Personen, Sachen und Rechte.
Ein Wegerecht kann zum Beispiel als Vertrag zwischen Personen
vereinbart werden. Der Nachteil dabei ist, dass wenn eine Person
stirbt, das Wegerecht weg ist.
Ein Wegerecht kann auch als sog. Grunddienstbarkeit im
Grundbuch der Grundstücke eingetragen werden. In diesem Fall
handelt es sich um eine Rechtsbeziehung zwischen zwei
benachbarten Grundstücken (= Sachen). Diese Rechtsbeziehung ist
unabhängig vom jeweiligen Eigentümer der Grundstücke. Juristen
sprechen in diesem Zusammenhang von sog. dinglichen Rechten.
(Dinge := Sachen + Rechte)
In diesem Zusammenhang ist wichtig, den Unterschied zwischen
Rechtsbeziehungen und rechtlichem Handeln zu verstehen.
Rechtlich handeln können nur Personen, aber Rechtsbeziehungen
können in beliebiger Kombination zwischen Personen, Sachen und
Rechten bestehen.
Ein Wegerecht kommt durch rechtliches Handeln der
Grundstückseigentümer (= Personen) zu stande, aber das Ergebnis
ist eine Rechtsbeziehung zwischen den Grundstücken.
Alle dingliche Rechte sind indirekt Personen
zugeordnet.
Gruß
Arne
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- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Arne Pfeilsticker, 01.07.2015
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, comenius, 01.07.2015
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Arne Pfeilsticker, 02.07.2015
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Amos Comenius, 02.07.2015
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Arne Pfeilsticker, 03.07.2015
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Amos Comenius, 02.07.2015
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Arne Pfeilsticker, 02.07.2015
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, eurokrise, 02.07.2015
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Christoph Mayer, 02.07.2015
- Re: [AG-GOuFP] Unterstützung benötigt: Antrag gegen die Schuldenbremse, Axel Grimm, 02.07.2015
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